Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von jessy-less am 10.04.2012, 17:03 Uhr

nicht ae, aber trotzdem wichtig

hallo
es gab heute einen vorfall mit einem meiner nachbarn, der mir erst einen eimer wasser über dne kopf leerte (aus dem 1. stock), weil ich die tür zum schuppen zu "laut" schließte und dannach einen anderen nachbarn, der mir helfen wollte, pferrerspray ientgegensprühte. der nachbar fiel dannach auch noch ein paar stufen, da er nichts mehr sah und das zeug brennt wie hölle.
das ist nicht die erste attacke auf mich, meinen feund und nachbar. die polizei kam und empfahl uns, eine einstweilige verfügung gegen den mann zu erreichen, damit sie ihn das nächste mal (und das wird kommen) direkt mitnehmen können.

meine frage, hat jemand erfahrung damit? wie mach ich das mit der verfügung genau? geh ich einfach zum amtsgericht, spazier darein und sage, was ich will? wo wende ich mich dahin?

und, kann sowas ein grund sein, dass der vermieter (wohnungsgesellschaft) den mann hier irgednwie kündigen kann, damit der wegziehen muss?

ich habe angst wegen meinem kind. ich muss immer an seiner tür vorbei, wenn ich hochgeh zu meiner wohnung. er beobachtet mich/uns, fotografiert mich und bedroht uns.

 
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