Für alleinerziehende Eltern

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von WonderBebi  am 26.03.2014, 12:39 Uhr

Schon wieder eine Wohnungsfrage.

Also wenn der Vermieter nicht zustimmt, dann bleibt mein Ex-Freund im "schlimmesten Fall" im Mietvertrag stehen. Aber dann habe ich die Wohnung wenigstens!

Weiß jemand ob für ihn gravierende Nachteile entstehen? Über kurz oder lang würde er sich natürlich eine eigene Wohnung anmieten wollen. Muss er sich in beiden Wohnungen melden? Quasi einen Zweitwohnsitz anmelden? Oder kann er sich einfach in der neuen Wohnung melden und haftet nur im "schlimmsten Fall" für die Wohnung die wir gemeinsam angemietet haben?

Vielen Dank schonmal an alle!

LG
Wonder

 
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