Geschrieben von safrarja am 17.12.2005, 21:38 Uhr |
selbstbehalt bei mangelfall
Hallo !
Der Selbstbehalt von 890 Euro ist schon richtig das steht ihm auf alle Fälle zu !
Als berufsbedingte Ausgaben kann er 5% von seinem Nettolohn anrechnen -- wenn er mehr nachweisen kann dann auch entsprechend mehr .
Außerdem kann er ehebedingte Schulden geltend machen falls vorhanden
LG safrarja
- selbstbehalt bei mangelfall - s.c.m. 17.12.05, 20:34
- Re: selbstbehalt bei mangelfall - safrarja 17.12.05, 21:38
- Re: selbstbehalt bei mangelfall - leaelk 18.12.05, 19:27
- Re: selbstbehalt bei mangelfall - MelliS 19.12.05, 13:27
- Re: selbstbehalt bei mangelfall - leaelk 18.12.05, 19:27
- Re: selbstbehalt bei mangelfall - safrarja 17.12.05, 21:38
OT: Was "treibt" Ihr am Wochenende?
Mal ne frage wegen dazuverdienen
Zusätzliche Frage: Bekommt ihr Unterhalt?
Jugendamt
Hilfe-mein Sohn bekommt immer tollere Wutanfälle!!
Gerade wird in meiner Wohnung der Estrich aufgestemmt
Achtung ironisch meinend, schade so interessante Themen und dann traut sich keine mehr ! :-))
Der Tip meines Hausarztes von einer anderen AE!
Wegen dem was harmony geschrieben hat