Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 21.01.2013, 14:40 Uhr

So als Buchhalterin...

...ich meinte eigentlich mehr den Aspekt, dass die Arge vermutlich (nehme ich mal an, potentiell?) eventuelle Erkenntnisse über den Arbeitgeber nicht an andere staatliche Stellen weitergeben dürfte, damit dann Sozialversicherungsträger, Finanzamt und andere Stellen Konsequenzen ziehen könnten, wenn ggf. die sozialversicherungspflichtigen Einkünfte zu gering gemeldet wurden und zu wenig Beiträge gezahlt wurden, wenn die Lohnsteuer verkürzt wurde oder ähnliches.

Schließlich wäre dann ja nicht nur der Arbeitnehmer geschädigt...

(Beim Finanzamt darf < und muss> man ja auch angeben, wenn man z.B. Einkünfte aus Drogenhandel hat, ohne dass es an die Polizei oder irgendwelche andere Stellen weitergegeben werden dürfte.)

 
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