Geschrieben von Sabri am 31.12.2020, 15:40 Uhr |
Steuerklasse 2
Hallo zusammen,
irgendwas mache ich falsch. Ich habe schon wieder (auf der Gehaltsabrechnung von Januar) die Steuerklasse 1. Wenn ich es richtig verstanden habe, bekommt man die Steuerklasse 2 auch dann, wenn ein Kind volljährig ist, solange es noch Kindergeld bezieht. Also, hier wohnen drei Personen, mein minderjähriges und mein volljähriges Kind, beide bekommen Kindergeld, und ich. Aber die Steuerklasse 2 ist schon wieder weg, obwohl ich dem Finanzamt noch im Sommer mitgeteilt habe, dass mein volljähriges Kind noch mindestens bis Sommer 2021 Kindergeld bekommt.
Was ist da falsch gelaufen und mit welchem Formular kann ich das umändern?
Das volljährige Kind jobbt zur Zeit und verdient glaube ich etwa 430 Euro im Monat. Führt das dazu, dass ich die Steuerklasse 2 verliere?
Re: Steuerklasse 2
Antwort von KKM am 31.12.2020, 16:40 Uhr
Die Steuerklasse 2 bekommst Du, sobald Du für alle Volljährigen im Haushalt Kindergeld bekommst.
Das musst Du beim Finanzamt normalerweise für jedes Jahr neu beantragen.
Im Antragsformular kann man auch ankreuzen, dass es für 2 Jahre gelten soll.
Länger geht es nicht.
Ich habe den Antrag in NRW im Herbst für 2 Jahre gestellt.
Dem Antrag habe ich den Kindergeldbescheid und die Ausbildungsbescheinigung für jedes volljährige Kind beigefügt.
Telefonisch bekam ich die Auskunft, dass die Bewilligung für 2 Jahre gilt.
Schriftlich habe ich nichts bekommen.
Den Antrag habe ich irgendwie online gefunden.
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2021
Re: Steuerklasse 2
Antwort von KKM am 31.12.2020, 17:04 Uhr
Vermutlich hat Deine einfache Mitteilung nicht gereicht sondern ist antragsgebunden.
Die Steuerklasse 2 ist besonders von Vorteil, weil sie einen Corona-Steuerfreibetrag (automatisch eingestellt, ohne Antrag) enthält und außerdem einen allgemeinen Freibetrag enthält (ab 2021 erhöht, ich glaube 4.000 EUR)
Re: Steuerklasse 2
Antwort von kevome* am 31.12.2020, 23:25 Uhr
Muss ich auch jedes Jahr neu beantragen. Das Kreuz für 2 Jahre funktioniert bei mir auch nie
Re: Steuerklasse 2
Antwort von nyx am 06.01.2021, 12:31 Uhr
Hier mal die Voraussetzungen,
Steuerklasse 2 - Voraussetzungen (Checkliste)
Steuerklasse 2 ist nur Alleinerziehenden vorbehalten. Sie erhalten im Gegensatz zu anderen Steuerklassen den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Für Arbeitnehmer gibt es in Deutschland sechs Steuerklassen. Diese unterscheiden sich aufgrund unterschiedlicher Bedingungen in verschiedenen Lebenssituationen. Steuerklasse 2 ist ausschließlich Alleinerziehenden vorbehalten. Sie können Im Gegensatz zu den anderen Steuerklassen den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten und haben dadurch weniger monatliche Abzüge und einen höheren Freibetrag in der Steuererklärung. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist unabhängig vom Kinderfreibetrag und liegt bei 1.908 € für das erste Kind und erhöht sich bei jedem weiteren Kind um 240 €. Welche Voraussetzungen du erfüllen musst um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu erhalten erfährst du hier.
Voraussetzungen für Steuerklasse 2
Nicht jeder Alleinerziehende darf in Lohnsteuerklasse 2 wechseln. Damit ein Arbeitnehmer berechtigt ist die Steuerklasse 2 zu wechseln müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Steuerklasse 2 können ausschließlich alleinerziehende und steuerpflichtige Arbeitnehmer mit Kindern beantragen. Das betrifft überwiegend unverheiratete, geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Elternteile.
Voraussetzung für Lohnsteuerklasse 2 ist außerdem, dass in deinem Haushalt mindestens ein Kind lebt, für welches du Kindergeld erhältst oder du hast den Kinderfreibetrag. Wenn das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet ist erhält derjenige Elternteil den Entlastungsbetrag, der auch das Kindergeld bezieht.
Du lebst mit deinem Kind alleine, also nicht mit einer weiteren volljährigen Person in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer Wohngemeinschaft. Als Ausnahme akzeptiert das Finanzamt das Zusammenleben mit einer pflegebedürftigen Person.
Der Entlastungsbetrag wird monatlich gewährt, das bedeutet, dass du jeden Monat weniger Abzüge hast als zum Beispiel in Steuerklasse 1. In jedem Kalendermonat, in dem du nicht mehr die oben genannten Voraussetzungen erfüllst bzw. nicht mehr alleinerziehend bist steht dir der Entlastungsbetrag/Steuerklasse 2 nicht mehr zu. Alleinerziehende müssen zusätzlich zum Antrag schriftlich versichern, dass ihnen der Entlastungsbetrag weiterhin zusteht.
Sie hat ein Kind unter 18 , daher eigentlich Stkl2, aber das andere Kind ist volljährig und somit ist es als weitere volljährige Person zu sehen in einer Wohngemeinschaft, da ist dann nix mehr mit Stkl 2 .-( habe den Absatz mal abgesetzt
Gruß
Re: Steuerklasse 2
Antwort von KKM am 06.01.2021, 18:47 Uhr
Selbstverständlich behält man die Steuerklasse 2, wenn für das volljährige Kind Kindergeld gezahlt wird.
Meine Kinder sind 17 und 20, beide in Ausbildung und somit kindergeldberechtigt.
Und ich habe selbstverständlich Steuerklasse 2, bewilligt bis 2022.
Re: Steuerklasse 2
Antwort von kevome* am 07.01.2021, 9:46 Uhr
Das ist falsch. Solange das volljährige Kind kindergeldberechtigt ist, bekommt man sehr wohl Steuerklasse 2
Re: Steuerklasse 2
Antwort von nyx am 07.01.2021, 10:26 Uhr
kein Problem,
ich habe es nur aus dem Internet kopiert, dan stimmt das ja nur soweit, wenns nicht um das eigene Kind geht.
Umso besser fur die TE, dann ab und Klasse 2 beantragen.
Dabke für die Aufklärung
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