Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 19.04.2004, 15:49 Uhr

UV rückwirkend

Hallo Ihr,

meine Güte, dieser Ämterwahnsinn nimmt und nimmt kein Ende.

Also, jetzt habe ich beim Jugendamt angerufen, um mich nach dem UV zu erkundigen.

Dort sagte man mir, daß ich den UV erst bekomme, wenn mein Mann aus der Wohnung raus ist. Mein Einwand, daß mein Mann niemals freiwillig aus der Wohnung rausgeht und das Ganze jetzt wohl vor Gericht landet, fand der nette Mann am Telefon ganz entsetzlich. Sein Vorschlag: Ich solle das Schloß austauschen und fertig, dann bekäme ich auch UV.

Nur: Meine Anwältin hält diesen Schritt für ziemlich illegal. Und ich tue nichts Illegales, nie und nimmer nicht.

Wenn ich dann irgendwann in hoffentlich nicht allzuferner Zukunft meinen Mann mit legalen aber langdauernden Mitteln aus der Wohnung habe: Bekomme ich den UV dann eigentlich rückwirkend? Wahrscheinlich nicht, oder? Das würde heißen, seine Weigerung auszuziehen kostet mich bares Geld.

Mannomann, der Mann kostet mich echt Nerven und Geld. Am Freitag bat er mich um Geld. Der hat tatsächlich in 3 Wochen die 800,- Euro rumgebracht, die er von unserem gemeinsamen Konto abgeräumt hat, dabei wohnt er mietfrei bei mir und bedient sich fleißig aus meinem Kühlschrank. Als ich ihn fragte, wofür er denn das ganze Geld verbraten hat, sagte er, das ginge mich nichts an. Nun ja, dann bekommt er auch nichts von mir. Jetzt ist er megasauer ;-).

Hat jemand noch einen Tip, an wen ich mich wenden kann? Beim Jugendamt nannte man mir den Allgemeinen Sozialdienst, das werde ich morgen mal probieren. Aber vielleicht fällt Euch noch was ein. Ich will einfach alle Möglichkeiten abklappern (da mein Mann es ja bis heute nicht geschafft hat, seine Ansprüche beim Arbeitsamt oder Sozialamt ausrechnen zu lassen).

Danke und schönen Gruß,
Elisabeth.
(der es nach einem gestrigen Tagesausflug mit den Kindern in den Englischen Garten heute supergut geht)

 
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