Geschrieben von shinead am 11.01.2017, 8:51 Uhr |
Unklarheiten/Privatinsolvenz
Ist das Einkommen (800-900 Euro) netto? Dann hätte sie inklusive Unterhalt und Kindergeld ca 1400-1500 Euro zur Verfügung. Je nach Gemeinde ist da maximal Wohngeld drin.
Ist das Einkommen brutto, lägen wir bei ca. 630 Euro netto. Dann wären das inklusive Unterhalt und Kindergeld 1230 Euro. Auch hier würde ich davon ausgehen, dass außer ggf. Wohngeld keine weiteren Zuschüsse mehr gezahlt werden.
Wer hat einer alleinerziehenden Mutter mit einem Einkommen zwischen 1230 und 1500 Euro einen Kredit von 40.000 Euro gegeben? Hier würde ich auf jeden Fall mit einer Schuldenberatung Kontakt aufnehmen. Da könnte eine Privatinsolvenz notwendig sein. Selbst bei einem Einkommen von 1500 Euro und einem Unterhaltspflichtigen Kind liegt man unterhalb der Pfändungsgrenze. Daher ist das m.E. auf jeden Fall eine Möglichkeit die finanzielle Situation zu verbessern.
Ein AuPair ohne Deutsch-Kenntnisse funktioniert nicht. Eigentlich ist ein AuPair bei dem Einkommen nicht zu bezahlen. Also: raus aus dem Vertrag und über das Jugendamt eine flexible Tagesmutter besorgt, grundsätzlich nach einem Job umsehen und die Arbeitszeiten so regulieren. Ggf. kann sie auch nach einer kleineren, günstigeren Wohnung suchen. Ein Zimmer für das AuPair würde ja wegfallen.
- alleinerziehend und berufstätig mit schichtarbeit - Janine1991 10.01.17, 18:25
- Re: alleinerziehend und berufstätig mit schichtarbeit - Fru 10.01.17, 18:35
- Re: alleinerziehend und berufstätig mit schichtarbeit - Janine1991 10.01.17, 18:45
- Re: alleinerziehend und berufstätig mit schichtarbeit - Fru 10.01.17, 19:28
- Re: alleinerziehend und berufstätig mit schichtarbeit - spiky73 10.01.17, 19:17
- Unklarheiten/Privatinsolvenz - shinead 11.01.17, 8:51
- Re: alleinerziehend und berufstätig mit schichtarbeit - taram 11.01.17, 10:38
Arbeit
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Hallo zusammen :-) Wer ist alleinerziehend mit mehreren (Klein) kindern?
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