Geschrieben von mohnkörnchen am 09.05.2022, 18:39 Uhr |
Unterhalt - Auskunftspflicht
Ich wollte für meinen Sohn den Unterhalt berechnen lassen und habe zunächst beim JA um Hilfe gebeten. Sie hatten mir ein Schreiben geschickt, dass ich an unseren Fall anpassen sollte…Das habe ich getan und dem Vater per Einschreiben zukommen lassen. Nun kam nach dem Umgangswochenende der Brief mit dem Kind zusammen zurück. Anbei war ein Zettel, dass ich doch so fair sein sollte und ihm doch zunächst eine Vermögensauskunft von mir und meinem neuen Partner (mit dem ich/wir zusammen wohnen) zukommen lassen soll und im Anschluss daran würde er mir dann das Formular vom und fürs JA ausfüllen. Hat er denn ein Recht sowas zu fordern? Beim JA habe ich heute leider niemanden mehr erreicht…
Re: Unterhalt - Auskunftspflicht
Antwort von Garnele08 am 09.05.2022, 19:03 Uhr
Hallo,
der Kindesunterhalt unter 18 Jahren errechnet sich an dem Einkommen vom Kindesvater. Die Vermögensauskunft von Dir und Deinem neuen Partner geht ihn gar nichts an und er hat kein Recht darauf!
LG
Re: Unterhalt - Auskunftspflicht
Antwort von lilly1211 am 09.05.2022, 20:03 Uhr
Wenn das Kind unter 18 ist geht ihn dein Vermögen nichts an.
Lass dich nicht verarschen!
Re: Unterhalt - Auskunftspflicht
Antwort von desireekk am 09.05.2022, 20:17 Uhr
???
Warum schreibt das Jugendamt nicht einfach direkt den KV an?
Ich rate:
- das JA soll den KV direkt anschreiben und um Vermögens- und Einkünfteauskunft bitten.
- "Fair" ist was das Gesetz verlangt. Und der Unterhaltsanspruch des minderj. Kindes richtet sich alleinig nach dem Einkommen des KV. = Keine Auskünfte für Euch für SEINE Unterhaltspflicht benötigt.
- Stehe dem JA ständig auf den Füßen dass die gesetzten Fristen nachgehalten werden, dass sie wirklich das komplette Einkommen heranziehen (Mieteinkünfte/Zinseinkünfte die bestehen? Nebengewerbe`, etc.). Mein JA-SB war echt nett und bemüht, aber ich musste trotzdem doch immer wieder nachfassen.
- lass daraus gleich einen Titel erstellen, über das 18. LJ hinaus.
Darauf hat das Kind einen Anspruch,
VG
D
Re: Unterhalt - Auskunftspflicht
Antwort von Limayaya am 09.05.2022, 21:07 Uhr
Kind wohnt bei dir, also ist der Vater unterhaltspflichtig.
Das hat gar nix damit zu tun, wieviel du, und schon gar nicht wieviel dein neuer Partner verdient.
Wenn jemand ein Kind zeugt, muss er sich darum kümmern, das es "versorgt" ist, entweder per Unterhalt oder indem ich es bei mir "wohnen lasse"...
Re: Unterhalt - Auskunftspflicht
Antwort von Pamo am 10.05.2022, 6:52 Uhr
Dein Ex hat offenbar die Unterhaltsgesetze nicht verstanden. Vielleicht wäre es am besten, wenn du das JA mit der Unterhaltsberechnung beauftragt, damit es "fair" läuft.
Re: Unterhalt - Auskunftspflicht
Antwort von heli89 am 10.05.2022, 13:44 Uhr
Man muss da strikt differenzieren. Das eine ist der Kindesunterhalt, den du jetzt ein forderst. Der bemisst sich am Einkommen des Vaters und hat überhaupt nichts damit zu tun, wie viel Einkommen und Vermögen du hast. Das wird erst relevant, wenn das Kind über 18 ist. Daneben gibt es noch den Trennungsunterhalt. Das würde in Frage kommen, wenn ihr verheiratet seid und getrennt lebt aber das Trennungsjahr noch nicht vollendet ist. Dann kann es sein, dass der Partner, der vermögender ist bzw mehr verdient, dem anderen Partner gegenüber unterhaltspflichtig ist. Und dann kann man vom anderen auch eine entsprechende Auskunft verlangen, falls die Angaben nicht ganz koscher sein sollten. Das sind aber zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe und hat nichts miteinander zu tun.
Re: Unterhalt - Auskunftspflicht
Antwort von Lena_1922 am 11.05.2022, 9:48 Uhr
Beistandschaft beim Jugendamt beantragen - dann kümmern die sich um den Unterhalt, er muss die letzten 2 Jahre sein Einkommen angeben
Dein Einkommen/nicht das deines Freundes interessiert nur, wenn du das 3fache Netto hast, dann wäre er raus
Zur Überbrückung beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen, wird gezahlt ab Monat der Beantragung, die holen sich das bei ihm zurück
Re: Unterhalt - Auskunftspflicht
Antwort von Möhrchen am 14.05.2022, 20:58 Uhr
Hat er nicht.
Das JA soll ihn direkt anschreiben - alternativ nimm die einen Anwalt (Familienrecht)
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