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Geschrieben von LucaMarie am 24.01.2022, 23:58 Uhr

Unterhalt außergerichtlich klären oder nicht?

Hallo,
also ich hab mal eine Frage aber vielleicht erstmal zum Hintergrund: ich bin jung Mutter geworden( mit 20) und hab vor fünf Monaten eine kleine Tochter zur Welt gebracht. Da ich schon bevor ich das von der Schwangerschaft wusste, erfahren habe, dass der Vater meines Kindes noch eine andere Freundin hat, hab ich mich natürlich von ihm getrennt. Als ich dann erst im 5. Monat( nein nicht zu blöd, ich hab meine Periode einfach aufgrund einer mittlerweile überwundenen Essstörung nur etwa 2-3 mal im Jahr und keinerlei Schwangerschaftssymptome)erfahren habe dass ich ein Kind bekomme hab ich geplant gehabt dass ich die kleine weggebe, da ich noch mitten in der Ausbildung war.
Doch ich konnte das dann als ich sie gesehen habe nicht tun, dementsprechend hab ich mich bis dahin noch nicht um Elterngeld etc. gekümmert gehabt. Dem Vater hatte ich nichts erzählt, da ich gedacht habe dass ich nicht noch ihn damit belasten muss.
Kurz nach der Geburt hab ich ihn verständigt, er hat mich darum gebeten etwas Zeit zu bekommen( er wohnt auch noch bei seinen Eltern)
Drei Monate später hab ich entschlossen, dass er jetzt genug Zeit hatte. Dann wollte er einen Test machen, hat sich wochenlang nicht mehr gemeldet etc. Ich finde es klingt sehr danach, dass er einfach Zeit gewinnt…
Er hat sich im übrigen auch niemals nach seiner Tochter erkundigt.
Heute hat er mir mitgeteilt, dass er das mit dem Unterhalt außergerichtlich klären will, hab ich zuerst nichts dagegen gehabt, aber dann kam er plötzlich damit an, dass er so große Geldsorgen hat. Das ich ja Kindergeld bekomme und er mir das was ich noch brauche so geben kann. Ich finde das klingt alles Bisschen seltsam, immerhin könnte das ja auch ein Gericht so herausfinden und wenn er dann tatsächlich nichts hat dann komm ich auch anders irgendwie zurecht. Aber für mich hört sich das eher so an als würde er einfach den vollen Unterhalt vermeiden wollen.

Meine Frage ist jetzt was ich machen soll? Ich bin nicht darauf aus möglichst viel Geld zu bekommen oder so, ich will einfach nur eine Absicherung für meine Tochter und mich haben. Ich weiß definitiv dass er als er von dem Kind erfahren hat eine Arbeitsstelle hat ( Meistertitel+ stellvertretender Abteilungsleiter), also eigentlich kann es ja nicht wirklich sein, dass er so am Existenzminimum lebt( auch weil er ja keine Miete zahlt)
Mein Problem ist halt, dass ich als Alleinerziehende meiner Alten Ausbildung als Krankenschwester nicht mehr nachkommen kann aufgrund der Arbeitszeiten. Und ich hab jetzt angefangen mein Abitur nachzuholen um danach dual zu studieren.
Also eigentlich würde ich das dann doch lieber gerichtlich klären wollen aber ich weiß nicht was er dann tun würde, da wir bis jetzt eigentlich ganz gut klar kommen

 
10 Antworten:

Re: Unterhalt außergerichtlich klären oder nicht?

Antwort von desireekk am 25.01.2022, 3:31 Uhr

Meine Sicht zu dem Thema ist:

Am besten ist es, wenn eine neutrale, dritte Stelle darüber entscheidet was der gerechte Beitrag ist den an Unterhalt für sein Kind zu leisten hat.

Nicht du entscheidest, nicht eher entscheidet, sondern jemand neutrales drittes, der nur die Interessen des Kindes vertritt.

Wie klingt das? Gut?
Genau so würde ich ihm das sagen.

Diese neutrale dritte Stelle ist das Jugendamt, die machen das ohne weder ihm noch dir etwas Böses zu wollen, sondern die entscheiden nur nach Recht und Gesetz nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Geh also zum Jugendamt und lass dort einen Titel erstellen.
Ich bin kein großer Freund von Beistandschaften, deshalb rate ich dazu nicht unbedingt.
Das Jugendamt stellt für das Kind fest ob und wie viel Unterhalt gezahlt werden muss. Allerdings rate ich dir, dem Jugendamt dabei etwas auf die Finger zu schauen, dass Fristen eingehalten werden, frage immer wieder dort nach, etc.
Unter anderem würde ich dem Jugendamt auch erklären, dass er keine Miete zahlt, denn das wäre durchaus auf den Unterhalt angerechnet.

Ist denn die Vaterschaft schon anerkannt?
Das würde ich auf jeden Fall als aller erstes machen.
Dann kommt er nämlich aus dem Thema schon mal nicht mehr raus.

Ganz ehrlich: lass das Jugendamt die so genannte Drecksarbeit machen, dafür sind sie da!

Alles Gute und noch herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs und auch zu deiner Entscheidung, weiterhin viel Mut!

D

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Re: Unterhalt außergerichtlich klären oder nicht?

Antwort von Möhrchen am 25.01.2022, 19:46 Uhr

Inwiefern kommt ihr ‚gut‘ klar? Er spielt das alt bekannte Spiel vom armen Mann und Du willst ihn bestmöglich schonen und alles alleine ‚ausbaden‘...klingt für mich sehr einseitig

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Re: Unterhalt außergerichtlich klären oder nicht?

Antwort von Möhrchen am 25.01.2022, 20:00 Uhr

Betrachte es so ru: Dass er so arm ist, kann er dem Jugendamt oder dem Richter sicherlich nachvollziehbar belegen...dann muss er u.u. auch keinen Unterhalt bezahlen...es sollte ihm also daran gelegen sein, das Thema vernünftig offiziell zu klären. Du tust ihm also noch was Gutes

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Re: Unterhalt außergerichtlich klären oder nicht?

Antwort von LucaMarie am 25.01.2022, 22:02 Uhr

Hey
Also ich meinte jetzt nicht damit, dass wir beste Freunde sind, sicher nicht. Aber ich möchte mich bestmöglichst „zusammenreißen“ da es um meine Tochter geht und nicht um mich. Aber haben uns heute zum reden getroffen und jetzt ist es mir wirklich egal, was ihn betrifft.
Er dachte er muss Unterhalt nicht rückwirkend zahlen( da die Vaterschaft nicht anerkannt ist muss er das ja), wahrscheinlich hat er es deshalb 5 Monate rausgezögert, schätze ich. Dann hat es ihn nicht wirklich interessiert, dass das Geld für seine Tochter ist und es eben nicht kostenlos ist ein Kind großzuziehen. Hab ihm gesagt, dass ich auch viel Geld im Monat für sie ausgebe, damit sie alles hat und ich eben jetzt hinten angestellt bin, was ich auch wenigstens minimal von ihm erwarte. Er hat mich sogar frech gefragt ob ich denn soviel ausgebe wie ich an Unterhalt will.
Dann hat er seit er wusste, dass er Vater ist, einen Kredit aufgenommen, welchen er jetzt natürlich zurückzahlen muss. Hat auf Mitleidstour gemacht, dass ihm ja jetzt kaum noch Geld bleiben würde. Hab gesagt dass ich das nicht ohne das Jugendamt klären will, da war er sauer.
Hat auch gesagt, dass sie Zeit die ich investiere ja kaum den Unterhalt rechtfertigen kann.

Finde, dass ich mir das nicht weiter anhören muss, mir ist es egal wie viel er verdient und was er noch alles zurückzahlen muss. Eigentlich wollte ich keinen Betreuungsunterhalt verlangen aber jetzt bin ich mir da nicht mehr so sicher, was meint ihr dazu?

Lg

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Re: Unterhalt außergerichtlich klären oder nicht?

Antwort von Ani123 am 26.01.2022, 6:51 Uhr

Ich würde mich beim JA beraten lassen was dem Kind und mir vom KV zusteht. Das JA wird dann als erstes die Vaterschaft feststellen. Wenn er das nicht von sich aus eingesteht folgt ein Vaterschaftstest. Verweigert er diesen kann der gerichtlich angeordnet werden. Bis es soweit kommt vergeht eine Zeit, denn es gibt Fristen, die eingehalten werden müssen.
Wenn er als KV feststeht wird er sein Einkommen, Vermögen, Kredite, usw. offen darlegen (alles schriftlich. Nur mündlich reicht da nicht.) Bei Ungereimtheiten oder gar der Vermutung, dass falsche Aussagen getätigt wurden prüft das JA nach. Sollten Sie schriftliche Beweise haben, dass er bei AG X angestellt ist können sie diese auch dem JA zur Verfügung stellen. Z. B. eine Whatsappnachricht in der er davon spricht. Sagen sie dazu zum JA, dass sie es machen, weil sie Sorge davor haben, dass er wegen evtl. kündigen würde um dem Unterhalt zu entgehen. Das möchte das JA nicht, denn man soll sich nicht schlechter stellen bzw. werden um nicht zahlen zu können. Kann das JA das nachweisen wird er trotzdem zahlen müssen.
Bis alle Unterlagen da sind, geprüft wurden und es berechnet wurde vergeht wieder eine Zeit.
Rückwirkend wird der KV zahlen müssen.

Daher gehen sie den Weg zum JA jetzt. Arbeiten Sie mit denen zum Wohl ihres Kindes zusammen. Der Unterhalt steht ihrem Kind zu und sollte ihnen Betreuungsunterhalt zustehen dann steht ihnen der auch zu. Denn wie sie schon schrieben, ein Kind kostet Geld.

Da die Zeit bis es bearbeitet ist lang sein kann können sie evtl. Unterhaltsvorschuss vom JA bekommen.

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Re: Unterhalt außergerichtlich klären oder nicht?

Antwort von Möhrchen am 26.01.2022, 8:39 Uhr

Leider ist die Einstellung sehr weit verbreitet. Interessant finde ich da immer, dass es quasi nichts kostet, ein Kind großzuziehen, diese Menschen aber für sich selbst aber z.B. mindestens 3.000 Euro netto benötigen, um "Leben" zu können...Lass Dich nicht darauf ein, dass er wissen möchte, wofür Du das Geld ausgibst...

Du kannst ihn ja fragen, ob er das Kind lieber selbst großziehen möchte, wenn das doch so einfach ist?! Zahlen würdest Du dann selbstverständlich auch nix, weil es ja nix kostet...

Ich denke auch, dass er auf Zeit spielt und hofft, dass er sich dadurch ein paar Monate "sparen" kann - ist auch nichts Neues.

Ich würde das beim JA oder ggf. direkt einem Anwalt prüfen lassen und selbstverständlich auch Betreuungsunterhalt einfordern, wenn er leistungsfähig ist. Diese Regelungen sind ja nicht umsonst geschaffen worden. Nicht, um ihn zu ärgern, sondern weil es einfach für Dich eine sehr große Belastung in den ersten Jahren ist und er zumindest finanziell seinen Teil dazu beitragen sollte.

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Re: Unterhalt außergerichtlich klären oder nicht?

Antwort von sunshine59 am 26.01.2022, 9:08 Uhr

Geh zum Jugendamt und lass den Kindsunterhalt von denen berechnen. Ob du eine Beistandschaft gleich mit machst oder nicht ist deine Entscheidung. ich würde es dir erstmal empfehlen bis das mit dem Unterhalt tituliert ist und er regelmäßig zahlt. Denn die kümmern sich darum und treten ihn auch auf die Füsse wenn er sich sträubt. Zur Not veranlassen die auch die notwendigen Pfändungen. Ansonsten musst du immer mahnen und drängen, unnötige Sorgen.
Mit einen fähigen Bearbeiter ist es für dich ruhiger, weil nicht du der Buhmann bist.

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Re: Unterhalt außergerichtlich klären oder nicht?

Antwort von coconutbaby1121 am 26.01.2022, 10:00 Uhr

Die steht auch Betreuungsunterhalt für dich zu. Also erst Kindesunterhalt und wenn er dann noch zahlen kann, Betreuungsu. für dich bis deine Tochter 3 ist. Den berechnet allerdings nur ein Anwalt. (Kann mich auch täuschen, frag mal beim JA nach)

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Re: Unterhalt außergerichtlich klären oder nicht?

Antwort von coconutbaby1121 am 26.01.2022, 10:02 Uhr

Ach so und ich würde es zwar außergerichtlich klären aber entweder vom Jugendamt oder von einem Anwalt berechnen lassen.

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Re: Unterhalt außergerichtlich klären oder nicht?

Antwort von Jessi757 am 30.01.2022, 10:13 Uhr

Nein, nein und nochmals nein!

Dein KIND hat Anspruch auf Unterhalt.
Geh zum Jugendamt, beantrage eine Beistandschaft, die kümmert sich um den Unterhalt. Falls nötig auch um einen Vaterschaftstest zur Feststellung der Vaterschaft, wenn er sie nicht anerkennen will.
Du hast dann keine Lauferei und keinen Ärger. Auch keine Anwaltskosten.
Das ist das Beste was du machen kannst.
Es sei denn du hast genug Geld für den Anwalt, denn der wird auch für die Zeit ab der Geburt den Unterhalt einfordern. Das Jugendamt erst ab Datum der Antragsstellung.

Lass dich nicht einwickeln von wegen finanzielle Probleme. Ich kenne fast keinen Mann der selbige nicht plötzlich hat, wenn er Unterhalt zahlen soll...

Liebe Grüße
Jessi

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