Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 12.08.2014, 11:00 Uhr

Unterhalt...Lohnpfändung trotz Zahlung

Welcher Zahlungstermin steht im Titel?

Grundsätzlich ist Kindesunterhalt zum 01. des Monats fällig (=auf dem Konto), ganz egal wann Dein Freund sein Gehalt erhält. Ist im Titel kein anderer Zahlungstermin festgelegt, dann ist Dein Freund regelmäßig 10/11 Tage (je nach Bankweg) im Verzug.

M.E. lohnt sich da keine Pfändung, wäre aber möglich.

Hat Dein Freund 500 Euro? Dann soll er das Geld am 01.09. an die KM bezahlen und ist damit im reinen.

Ich kann die KM verstehen. Bei so einigen wird es am 1. des Monats eng, weil der KV das Geld erst zu einem späteren Zeitpunkt überweist.

Schlussendlich ist für den Zahlungszeitpunkt die Angabe im Titel entscheidend, nicht sein Gehaltseingang, auch wenn die Zahlung am 11 statt dem 1. in seinem Fall bequem ist.

 
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