Geschrieben von Babybauch1993 am 06.06.2012, 15:41 Uhr |
Unterhalt ?
Mein Ex Freund hat gesagt das er jetzt dann zahlen muss ( hat er vor ca. 1 - 1,5 Monate gesagt ) ich bekommen im Moment Unterhaltsvorschuss und den immer an Monatsende.
mein Ex Freund hat bis heute noch nicht einmal bezahlt.
und wie läuft des mit dem Unterhaltsvorschuss, wenn er dann zahlt muss ich den abmelden ? ich habe auch angst das er zahlt ich habe den Unterhaltsvorschuss aber schon bekommen und der schon ausgegeben is und ich den zurück zahlen muss. ( versteht man wie ich es meine )
Und meine Mama meinte er musse mir des bezahlen was mir in den letzten Monaten gefehlt hat.
133 € Vorschuss
Unterhalt 225 €
und da die differenz 90 € muss er auch mir noch zahlen ?! stimmt des
Ich hoffe man kapiert was ich meine :D bin nicht gut im erklären :D
Lg Jasmin & Philippa ( 4,5 Monate )
Re: Unterhalt ?
Antwort von mf4 am 06.06.2012, 17:19 Uhr
Wenn er diesen Monat zahlt dann steht dir kein UH-Vorschuss vor und den kannst du vom gezahlten UH dann zurück zahlen. Verstehe grad dein Problem nicht.
Wenn der Vater UH zahlt dann melde das beim JA und UH-Vorschuss wird eingestellt.
Wenn er bisher 4,5 Monate nicht gezahlt hat würde mich wundern, wenn er dir ab jetzt den laufenden UH auf den Tisch packen sollte + die Differenz, die aich schon Monate aussteht.
Lehn dich erst zurück... glaube erst an Unterhalt, wenn du ihn live siehst (das habe ich gelernt).
Re: Unterhalt ?
Antwort von RainerM am 07.06.2012, 9:36 Uhr
-Du hast das Jungendamt sicherlich mit der Beistandschaft beauftragt, dann müsstend ie den Ablauf auch weiter regulieren (bitte nachfragen) und die werden dann den gezahlten Unterhalt mit dem Vorschuss verrechnen.
Unternehm nichts, ohne absprache mit den Sachbearbeitern.
-Bei Beistandschaft kannst du das Jugendamt acuh mit der Zahlungsüberwachung beauftragen, dann zahlt der Unterhaltspflichtige an das Jungendamt und dieses leitet den Unterhalt an dich weiter (ergibt ein paar Tage Verzögerung, aber mach es so, ist ein kleiner zusätzlicher Druck auf den Pflichtigen).
-Unterhalt muss ab dem Zeitpunkt nachgezahlt werden, ab dem der Unterhalt gefordert wurde, bzw ab Einsetzen der Unterhaltspflicht (zB Geburt des Kindes), wenn sich was verzögert hat (zB durch Feststellung der Vaterschaft).
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