Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sandra-72 am 05.06.2012, 13:37 Uhr

Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Hi,
vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Ich stehe in Lohn und Brot.Ich kann halt leider nur so lange in Elternzeit gehen, wie ich Elterngeld bekomme, sprich 1 Jahr (inkl. Mutterschutz). Ich habe also keinen Untrehaltsanspruch. Ich würde so gerne zwei Jahre bei meinem Kind bleiben, aber leider ist das finanziell nicht machbar :(

Ich will meinem Kind den Vater bestimmt nicht "entziehen".
Und ich werde auf jeden Fall einem Vaterschaftstest zustimmen.
Er hat mir ganz klar gesagt "du willst das Kind, also ist es auch deine Sache und Verantwortung".
Er sei "vor 12 Jahren schon einmal von einer Frau gelinkt worden" (ist doch nett, dass er das so sieht, oder?! Er wusste, dass wir nicht verhüten... und ich wusste nicht, dass er mit einer anderen verlobt ist). Ich zerstöre ihm sein Leben, das ist alles, was für ihn unter'm Strich zählt.
Mir tut's für mein Kind leid, denn das kann ja nix dafür.

 
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