Geschrieben von Strudelteigteilchen am 16.10.2015, 13:44 Uhr |
vielen Dank...
Dann mußt Du aber nicht aufs Amt, sondern vor Gericht.
Wobei ich auch schon gehört habe von Fällen, wo dann ohne erneute Verhandlung nach Aktenlage geschieden wurde.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Hab ne Frage... - Mel-Buzele 16.10.15, 7:07
- Re: Hab ne Frage... - shinead 16.10.15, 8:09
- Re: Hab ne Frage... - Strudelteigteilchen 16.10.15, 8:16
- Re: vielen Dank... - Mel-Buzele 16.10.15, 13:36
- Re: vielen Dank... - Strudelteigteilchen 16.10.15, 13:44
- Re: Hab ne Frage... - fsw 16.10.15, 14:59
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