Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 16.10.2015, 13:44 Uhr

vielen Dank...

Dann mußt Du aber nicht aufs Amt, sondern vor Gericht.

Wobei ich auch schon gehört habe von Fällen, wo dann ohne erneute Verhandlung nach Aktenlage geschieden wurde.

 
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