Für alleinerziehende Eltern

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von Madleen74  am 03.02.2015, 15:09 Uhr

Wie unten getrennte Wohnungen und H4

Du wohnst mit den großen Kindern und Kind klein in einem Haus, was dir und deinem Lebensgefährten gehört? Abbezahlt, aber ihr zahlt für Umbau und Renovierung momentan?

Ja wir wohnen mit lebensgfährten seit November im Haus
was meinen Lebensgefährten gehört,

bezahlen tun wir den Kredit zwecks Umbaus ab.
jeder zur Hälfte mein LG und ich.






Anderseits bekommst du vom Vater deines kleinen Kindes, mit dem du nicht zusammenwohnst Betreuungsunterhalt?

Mit dem VAter des Kinder also mein jetziger Lebensgfährte wohne ich zusammen, von den will ich mich trennen
er bezahlt 130 Euro.

Und jetzt willst du dich vom jetzigen Lebensgefährten trennen?

Ja erstmal in der Wohnung


Du hast nach der Elternzeit keinen Nebenjob???Aber einen Hauptjob oder gar keinen?

Ich hatte vor den Mutterschutz einen Job, aber leider nehmen sie mich nicht zurück, da sie Kürzungen vorgenommen haben.
einen Hauptjob habe ich bisher nur einmal gehabt, bisher habe ich mich mit 400 Euro Jobs über Wasser gehalten.

ich will einen neuen Job haben, ich suche schon.

I

Betreuungsgeld und/oder Elterngeld müsstest du doch auch bekommen.


Elterngeld ist seit Januar ausgelaufen,

die Kleine habe ich in der Krippe angemeldet und ist gerade in der Eingewöhnungsphase

 
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