Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von luvi am 01.08.2014, 0:34 Uhr

Wohin, wenn

Hallo,
hat die Familie schon Wohngeld beantragt?
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der Wohngeldantrag schneller bearbeitet wird, als der Kinderzuschlag.

Die Familie soll auch gleich den Antrag zur Teilhabe und Bildung (übernehmen z.B. Beiträge für Vereine, Mittagessen in der Schule, Nachhilfe stellen. Ich habe das nämlich erst nach Erhalt des Wohngeldbescheids gemacht, und deshalb erst ab diesem Zeitpunkt Leistungen erhalten. Obwohl das Wohngeld rückwirkend bezahlt wurde, ging das bei den Bildung und Teilhabe-Leistungen nicht.

Liebe Grüße
Luvi

 
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