Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 16.12.2005, 12:29 Uhr

Zusätzliche Frage: Bekommt ihr Unterhalt?

Was mich selbst betrifft, so habe ich darauf verzichtet, irgendwelche finanziellen Forderungen gegenüber meinem Ex-Partner zu erheben. Sofern er dem Kind und mir nicht freiwillig irgendetwas geben würde, wollte ich nichts von ihm (auch kein Unterhalt für's Kind), allerdings konnte ich mir diese Einstellung auch finanziell leisten, da ich zu meinem Glück in meinem Beruf einigermaßen genug für's Kind und mich verdient habe - auch wenn's oft knapp war, gereicht hat es.

Allerdings finde ich die gesetzliche Regelung, wonach auch der Mutter eines nichtehelichen Kindes in den ersten drei Jahren quasi "Betreuungsunterhalt" vom Vater zusteht, völlig legitim. Zumal ja auch erst eigene finanzielle Reserven aufgebraucht werden müssen etc., bevor dieser Unterhaltsanspruch greift, also quasi "erschwerte Bedingungen" bestehen. Aber sooo einfach ist es nicht, in den ersten drei Jahren mit Kind für sich selbst komplett finanziell sorgen zu können, da Kinderbetreuung oft erst ab 3 Jahren gescheit angeboten wird, Tagesmütter bei Ganztagsjobs sehr teuer sind etc., und auch bei Teilzeitarbeit ist die Kinderbetreuung zu regeln, und das entsprechende Gehalt reicht dann auch oft nicht weit.

Manchmal denke ich, manche Väter würdigen die "Betreuungsarbeit" der Mütter nicht genug. In Gedanken spiele ich dann mal durch, wie es denn wäre, wenn der Vater der Mutter für alle Zeiten, die sie das Kind mehr als 50% betreut, ein entsprechendes Entgelt zahlen müsste, wie er es auch einer fremden Tagesmutter zahlen würde - da kämen bald sehr beachtliche Summen zusammen, und viele Väter würden sich über die heute teilweise relativ geringen Unterhaltszahlungen freuen können! Aber der Gedanken-Ansatz ist sicherlich ein bisschen sehr provokant und nicht ernstlich umsetzbar... ;-)

 
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