Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bikermouse66 am 05.02.2004, 20:17 Uhr

@ bikermouse66

Hallo Tanja,

zunächst zu Deiner Frage. UHV gibt es 6 Jahre (72 Monate)lang insgesamt begrenzt bis zum 12 Lebensjahr des Kindes. Das kann an einem Stück 6 Jahre sein oder aber auch mit Unterbrechungen, wenn der KV zwischedurch zahlungsfähig ist. Nach Ablauf der Frist mußt Du selber für Dein Kind aufkommen oder das Sozi zahlt, wenn Dein Einkommen nicht ausreicht.
ZUm Thema Einkommen des KV, kann ich Dir nur sagen, dem Amt kommt es darauf an, es den namen des Herren kennt und eine Zahlung evtl. möglich wäre. Wenn niemand bekannt ist, dann ist ja auch niemand da, bei dem man irgendwie irgendwann was zurückholen könnte.

Wir, d.h. der Minibiker (3,5) und ich wohnen in Werne. Der oder die zweite Terrorist(in) kommt im Juli 2004 :-)

Knuddels
mousy

 
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