Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Petra28 am 06.06.2012, 12:12 Uhr

private(?) Unterhalts-einigung

Er darf vom Regelsatz die Hälfte des Kindergeldes abziehen, wären 225 Euro, die er laut Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hat und auch zahlen kann.

Viele Grüße
Petra

 
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