Baby und Job

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Geschrieben von weigel am 27.02.2013, 7:22 Uhr

@ALF..

Der Arbeitgeber zögerte nicht lange und ficht den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an. Das Unternehmen beruft sich darauf, dass der Mitarbeiterin die Schwangerschaft bereits beim Abschluss des Arbeitsvertrages bekannt gewesen ist. Wenn er davon rechtzeitig erfahren hätte, hätte er die Bewerberin nicht eingestellt. Denn diese habe ja eine Schwangerschaft übernehmen sollen.

Das Arbeitsgericht Bonn gab der Klage der Arbeitnehmerin mit Urteil vom 26.04.2012 (Az. 3 Ca 168/12) statt. Die hiergegen eingelegte Berufung des Arbeitgebers wies das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 11.10.2012 (Az. 6 Sa 641/12) zurück.

Im Fall eines befristeten Arbeitsverhältnisses für eine Schwangerschaftsvertretung kann laut Landesarbeitsgericht Köln nichts anderes gelten. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 04.10.2001 C-109/00).

 
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