Geschrieben von Jeckyll am 24.05.2013, 21:08 Uhr |
also ich glaube
zumindest war es vor fünf Jahren so als ich Elterngeld bekam, dass man nur Anspruch auf die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes hatte, aber es uaf zwei jahre ausgezahlt bekam. Demnach dürfte sich an der Auszahlung des Elterngeldes nichts ändern wenn Du nach Anspruch des Elterngeldes (also 12 Monate nach der Geburt des Kindes) wieder beginnst mit arbeiten.
Denn Du bekommst das Elterngeld ja nur später ausgezahlt.
Bin mir aber nicht sicher und würde einfach mal bei der Antragsstelle anrufen und Dir die Informationen schriftlich bestätigen lassen. Denn wie bei jeder Behörde sagt einer a, der andere b und am Ende wird sowieso anders entschieden. Da ist es besser man hat es schwarz auf weiß was einem so gesagt wurde
Jeckyll
- elternzeit und geld - mami2312 24.05.13, 20:12
- also ich glaube - Jeckyll 24.05.13, 21:08
- Re: also ich glaube - Jenny29 25.05.13, 10:45
- Re: elternzeit und geld - robin2007 25.05.13, 19:33
- Re: elternzeit und geld - mami2312 25.05.13, 21:13
- Re: elternzeit und geld - CKEL0410 25.05.13, 23:47
- Re: elternzeit und geld - mami2312 26.05.13, 9:21
- Re: elternzeit und geld - mami2312 27.05.13, 11:22
- also ich glaube - Jeckyll 24.05.13, 21:08
Ein heikles Thema , würde mal Eure Meinung interessieren;-)
Welchen "Ausgleich" habt Ihr?
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