Geschrieben von lia-marie am 12.07.2004, 9:51 Uhr |
betreuungsnachweis für arbeitsamt ?
hallo,
da mein erziehungsurlaub nun um ist, möchte ich mich beim arbeitsamt arbeitslos und arbeitssuchend melden (kann in alten job nicht zurück).
muss ich da einen nachweis erbringen über die betreuung meines kindes ? habe ab august einen kindergartenplatz bis mittag; sonst aber keine betreuung (oma, freundin o.ä.). im notfall müsste mein mann einspringen.
ist das für die behörde arbeitsamt o.k. oder wird man da tausend sachen bezüglich der betreuung gefragt ?
danke und liebe grüsse
lia
Re: betreuungsnachweis für arbeitsamt ?
Antwort von luchs am 12.07.2004, 12:57 Uhr
Hi Lia-Marie!
Du mußt schon einen kompletten Betreuungsnachsweis abliefern, ansonsten kannst Du dich auch nur Teilzeitarbeitslos melden. Oder erst ab Betreuungsbeginn des Kindes. Im Antrag würde ich angeben, daß das Kind betreut ist, und auf Nachfragen des Sachbearbeiters warten...Viel Glück. Luchs
Was bekommt eine Tagesmutter?
Referendariat (LA)-Elternzeit- woher geld bekommen?
Mutterschutz- zwingend?
Bis wieviel hinzuverdienen??
@ Ulli wg. Kindergartenzuschuß vom AG
@shortie
Schwanger während der Elternzeit (Beamtin)
Hat hier jemand sein Referendariat mit einem Kleinstkind gemacht und war quasie alleinerziehend?
@murmeline