Geschrieben von sojamama am 03.01.2016, 17:37 Uhr |
Frage zur Freiberuflichkeit, Selbständigkeit usw.
Hallo,
ich arbeite in meinem erlernten Beruf für 25 Wochenstunden. Falls das wichtig ist.
Zusätzlich habe ich aber eine weitere Ausbildung, aber nichts staatl. anerkanntes. Es ist eine ehrenamtliche Beratungstätigkeit in Form von Mutter-zu-Mutter Beratung, Stillberatung.
Wisst Ihr, wie das ist, wenn ich Kurse dazu anbiete? Infoabende oder Kurse, die über 3x 2 Stunden oder so gehen?
Muss ich das anmelden und vor allem WO - Finanzamt, Gewerbeamt?
Als was? Selbständig mit Gewerbeschein? Freiberuflich? Gar nichts?
Wie macht das der Nachhilfeschüler ü18? Muss der auch ein Gewerbe anmelden, wenn er dafür Geld bekommt?
Wie rechnet der Rentner ab, der z.B. Rasen mäht und Geld bekommt?
DAS frage ich mich immer, wenn ich die vielen Anzeigen in diversen Zeitungen sehe.
Wer kennt sich da aus?
Gibt es einen Verdienstgrenze, wo ich sozusagen Geld dazu verdienen darf ohne Meldung? Ist das überhaupt möglich? Kommt das auf eine Regelmäßigkeit an? Die bei mir nicht wäre, nur nach Bedarf sozusagen.
Bei einer Nachhilfekraft hier bilde ich mir ein, sie hätte mir mal sowas gesagt. Sie darf nur eine begrenzte Anzahl Kinder haben zur Nachhilfe, sonst muss sie sich selbständig melden und das will sie eigentlich nicht mehr. Denn die Zeiten sind vorbei, die Nachhilfeschule übergeben worden, nicht mehr ihre.
Ich würde mich sehr freuen, wenn sich da jemand auskennt und mir helfen kann.
Vielen lieben Dank.
melli
Re: Frage zur Freiberuflichkeit, Selbständigkeit usw.
Antwort von Neutrina am 03.01.2016, 20:10 Uhr
Also am wichtigsten ist, dass dein Arbeitgeber dem ganzen Zustimmt, ansonsten kann das zu Stress führen, da eigentlich in jedem Arbeitsvertrag sowas eine zusätzlichen Genehmigung benötigt. Ich denke mal meistens laufen solche Sachen wie Nachhilfe für eine Person, mal Babysitten usw unter der Hand ab. Ich denke du solltest es aber offiziel machen.
Generell unterscheidet man Kleingewerbe, normales Gewerbe und Freiberufler. Zuerst mal musst du rausfinden in welche Kategorie du fällst, und das erfährst du nur beim Gewerbeamt oder Finanzamt. Meldest du ein Gewerbe gibts einiges zu beachten (http://www.gruenderlexikon.de/lexikon/kleingewerbe/). Ich denke aber ein Kleingewerbe reicht da aus, musst du aber mal selber rechnen. Wenns ein Freiberuf ist gelten wieder andere regeln. Ein Gewerbeschein kostet auch ein paar Euros, dafür melden die das dann gleich dem FInanzamt. Du darfst soviel Geld dazuverdienen wie du willst, du musst es nur dem Finanzamt sagen bzw ab einem Gewissen verdienst aus dem Gewerbe dann auch versteuern.
Such doch einfach mal bissel im Netz dazu, da gibt es viele Gute seiten für Gründer.
Bei Fragen einfach melden. Hab da einen Uni-Kurs besucht zu dem Thema Gründung.
Viele Grüße und Viel Erfolg,
Elisabeth
Re: Frage zur Freiberuflichkeit, Selbständigkeit usw.
Antwort von lilawiese am 05.01.2016, 1:00 Uhr
Die einfachste Möglichkeit Antworten auf deine Fragen zu finden ist, einen Steuerberater aufzusuchen.
Sobald Du Einkünfte hast, musst du das bei deiner Steuererklärung angeben und i.d.R. zumindest eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung für deine freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit abgeben.
Re: Frage zur Freiberuflichkeit, Selbständigkeit usw.
Antwort von Moni33 am 10.01.2016, 0:00 Uhr
Bei den Finanzämtern gibt es, soweit ich weiß, eine "Existenzgründer-beratung". Ruf doch mal da an und mach einen Termin. Die können Dir bestimmt weiter helfen. Und dann hast Du es aus erster Hand und zudem noch kostenlos.
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