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Geschrieben von Valentina_Sunny am 06.01.2016, 7:31 Uhr

Krankes Kind

Guten Morgen,

ich starte hier einen neuen Tread, da ich noch eine Frage habe. Wie ist das, wenn das Kind krank ist. Hat man Tage, die man als Mutter (und Vater) krank nehmen darf, ohne ärztliches Attest? Ist das gesetzlich vorgeschrieben, oder entscheidet das der AG?

Ich habe heute meinen 3 Arbeitstag und gestern hatte meine kleine(12 Monate) wieder einen Fieberschub. Zwar "nur" 38,8, aber sie war dennoch fertig. Jetzt weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll.

Natürlich warte ich bis sie wach ist und schau wie es ich geht, aber was steht mir eigentlich zu?

Im Vertrag finde ich dazu leider nichts.

Danke

 
4 Antworten:

Re: Krankes Kind

Antwort von fabiansmama am 06.01.2016, 8:35 Uhr

Gesetzlich sind, soweit ich weiß, nur die 10 Tage pro Elternteil geregelt. Das Geld von der KK gibt es auch nur mit der Bescheinigung vom Arzt!

Alles andere (krank Tage ohne Bescheinigung) regelt der AG. Beim alten musste immer ab ersten Tag eine AU vorliegen, beim jetzigen kann ich mich zb zwei Tage krank melden ohne AU.
Kind krank wird mir immer vom Lohn abgezogen, kann ich aber auch zwei Tage ohne Bescheinigung melden. Ohne Bescheinigung fehlt mir also Geld (oder ich muss Überstunden abbummeln).

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Re: Krankes Kind

Antwort von Kasi2006 am 06.01.2016, 9:18 Uhr

Gerade wenn das Kind oft krank ist (ist ja bei kleinen Kindern normal) würde ich immer ein Attest vorlegen.

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Re: Krankes Kind

Antwort von krissie am 06.01.2016, 10:13 Uhr

Hallo,
jedes Elternteil hat 10 Kindkranktage; der Arbeitgeber zahlt für diese Tage keinen Lohn, du kannst diesen aber zum großen Teil von der KRankenkasse bekommen. Diese 10 Kindkranktage sind gesetzlich geregelt und daher nicht im Arbeitsvertrag. (manchmal gibt es wohl von Arbeitgeberseite aus noch Kindkranktage mit Lohnfortzahlung, aber das wird dann bei Dir wohl nicht der Fall sein, wenn es nicht im Vertrag verankert ist).
Ob du ohne Attest zu Hause bleiben kannst, musst Du mit dem Arbeitgeber klären, wenn Du aber anteilig Lohn für die Kindkranktage von der Krankenkasse ersetzt haben willst, brauchst Du in jedem fall die ärztliche Bescheinigung.
LG

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Re: Krankes Kind

Antwort von speedy am 06.01.2016, 11:13 Uhr

Wenn du und dein Kind gesetzlich versichert sind, dann hast du 10 Tage Kindkrank/Jahr. Gesetzlich musst du bei Kindkrank direkt am ersten Tag einen Nachweis vorlegen, da du selbst ja theoretisch arbeitsfähig bist und demnach eine Pflicht hast, deinen Vertrag zu erfüllen. Der AG darf dann für diesen Tag den Lohn kürzen, Ersatz bekommst du dann von der Krankenkasse.

Aber: Viele AG handhaben das anders, z.B. weil es sehr viel Aufwand ist mit der Lohnbuchhaltung...so dass man erst ab dem 2. oder 3. Tag eine Bescheinigung vorlegen muss und bis dahin der Lohn weitergezahlt wird. Das ist aber sehr individuell und sollte daher persönlich mit dem Chef oder der Personalabteilung abgeklärt werden.

Also auf jeden Fall anrufen und Bescheid sagen, im Zweifel noch eine Bescheinigung vom KiA holen.

Gruß, Speedy

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