Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Blubb31 am 03.06.2005, 12:14 Uhr

MuSchuGesetz. Altenpflegerin / Krankenschwester hier?

Hallo,gehör eigentlich ins Schwangerschaftsforum, da konnte mir aber keiner helfen,vielleicht bei Euch?
Laut MuSchuGesetz §8 Abs.4 darf in meinem Berufszweig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden wenn der Arbeitgeber in der folgenden Woche 24 Stunden Ruhephase gewährleistet.
Nun meine Frage: Wird dies dann von Überstunden oder Urlaub abgezogen oder muss der Arbeitgeber diese Zeit mir stellen?
Vielen Dank, Michaela (und Fratz 17.SSW)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.