Geschrieben von Blubb31 am 03.06.2005, 12:14 Uhr |
MuSchuGesetz. Altenpflegerin / Krankenschwester hier?
Hallo,gehör eigentlich ins Schwangerschaftsforum, da konnte mir aber keiner helfen,vielleicht bei Euch?
Laut MuSchuGesetz §8 Abs.4 darf in meinem Berufszweig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden wenn der Arbeitgeber in der folgenden Woche 24 Stunden Ruhephase gewährleistet.
Nun meine Frage: Wird dies dann von Überstunden oder Urlaub abgezogen oder muss der Arbeitgeber diese Zeit mir stellen?
Vielen Dank, Michaela (und Fratz 17.SSW)
- MuSchuGesetz. Altenpflegerin / Krankenschwester hier? - Blubb31 03.06.05, 12:14
- Re: MuSchuGesetz. Altenpflegerin / Krankenschwester hier? - GoLLoM 03.06.05, 14:03
- Re: MuSchuGesetz. Altenpflegerin / Krankenschwester hier? - Jamu 05.06.05, 8:09
- Re: MuSchuGesetz. Altenpflegerin / Krankenschwester hier? - GoLLoM 03.06.05, 14:03
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So, bin meine Arbeit wohl schneller los geworden als mir lieb ist, dabei hatte ich nochnichtmal richtig angefangen..........mt
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