Geschrieben von tinai am 29.04.2004, 9:14 Uhr |
TZ während Elternzeit - einklagen?!
Keine eigene Erfahrung. Aber das würde ich mir auf jeden Fall schriftlich geben lassen mit der Erlaubnis, dass Du auch woanders arbeiten darfst, er soll Dir dann auch Deine Lohnsteuerkarte schicken. Ich würde noch nicht die ganze Stelle aufs Spiel setzen.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Soll heißen, Du kannst nicht wissen, wie es ausgeht, im besten Fall in einem Vergleich. Im schlechtesten Fall stehen bei Deinem AG betriebliche Gründe dagegen, er bekommt Recht und Du sitzt nicht nur auf den Kosten, sondern hast Dir eine Einigung für immer verbaut.
Noch ein Tipp: Zusagen etc. immer schriftlich geben lassen. Geht auch gut als selbst geschriebene Aktennotiz, die man dem AG auch gibt. Dann hat man mehr in der Hand.
- TZ während Elternzeit - einklagen?! - Tanscha 29.04.04, 8:58
- Re: TZ während Elternzeit - einklagen?! - tinai 29.04.04, 9:14
- Nachtrag - tinai 29.04.04, 9:18
- Re: TZ während Elternzeit - einklagen?! - Joy1 29.04.04, 9:45
- Re: TZ während Elternzeit - einklagen?! - HeiJak 29.04.04, 12:33
- Re: TZ während Elternzeit - einklagen?! - u_hoernchen 30.04.04, 21:51
- Re: TZ während Elternzeit - einklagen?! - tinai 29.04.04, 9:14
Frage an die die in der Elternzeit sind und nebenbei arbeiten....
Ratgeber Recht
PAPA KIND..bin soo traurig
Tagesmutter - Frust
Arbeit zu Hause - Was steckt denn nun dahinter ???
Suche dringen arbeit von zu hause haus .......
Wieviel kostet ein au-pair insgesamt?
@desireekk
Nebenjob - gefällt mir nicht...