Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 29.04.2004, 9:14 Uhr

TZ während Elternzeit - einklagen?!

Keine eigene Erfahrung. Aber das würde ich mir auf jeden Fall schriftlich geben lassen mit der Erlaubnis, dass Du auch woanders arbeiten darfst, er soll Dir dann auch Deine Lohnsteuerkarte schicken. Ich würde noch nicht die ganze Stelle aufs Spiel setzen.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Soll heißen, Du kannst nicht wissen, wie es ausgeht, im besten Fall in einem Vergleich. Im schlechtesten Fall stehen bei Deinem AG betriebliche Gründe dagegen, er bekommt Recht und Du sitzt nicht nur auf den Kosten, sondern hast Dir eine Einigung für immer verbaut.

Noch ein Tipp: Zusagen etc. immer schriftlich geben lassen. Geht auch gut als selbst geschriebene Aktennotiz, die man dem AG auch gibt. Dann hat man mehr in der Hand.

 
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