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Geschrieben von Henni am 13.07.2004, 8:16 Uhr

Vorteil von Elternzeit?? An die Beamtinnenn...

HUhu

also in 4 wochen bekomme ich unser 2. kind, bin Lehrerin und habe bisher 17 / 28 Stunden gearbeitet.


NUn möchte ich erstmal ein schuljahr zuhause bleiben..und dann wieder wohl mit halber stelle oder so anfangen..oder eben auch nciht..ich weiß es noch nicht....

welchen Vorteil hat es denn, trotzdem in Elternzeit zu bleiben und "nebenbei" zu arbeiten...oder ist es sinniger NICHT die Elternzei zu nehmen??? Hat das was mit Beihilfe zu tun?? MIen Mann ist auch Beamter und beihilfeberechtigt...oder mit der versicehrung?? Oder so??

Also: was ist der Unterschied zwischen in eLTERNZEIT ARBEITEN UND OHNE eLTERNZEIT ARBEITENßßß:::ups doofe taste*gg*


Danke HEnni

 
17 Antworten:

Diese Frage wollte iach auch stellen!

Antwort von Mariakat am 13.07.2004, 9:21 Uhr

Hallo Henni,
bei mir sieht es ähnlich aus. Auch ich bin am grübeln welche Lösung die bessere wäre. Das Gehalt bleibt gleich...aber auch ich wäre interessiert, was wohl geschickter wäre. Ich bin allerdings Angestellte.
Freue mich auf Antworten!
Mariakat

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Re: Vorteil von Elternzeit?? An die Beamtinnenn...

Antwort von Verena1980 am 13.07.2004, 9:47 Uhr

Hallo Henni,

den Unterschied wüsste ich auch gerne...
Also bei mir wars so:
Letztes Jahr habe ich meine Tochter bekommen und Erziehungsurlaub (nicht Elternzeit!!) für fünf Monate beantragt, anschließend habe ich den Erziehungsurlaub verlängert bis meine Tochter in 2006 drei Jahre alt wird und eine Teilzeitbeschäftigung wieder aufgenommen.
Ein Nachteil ist, ich kann max. 19 Stunden arbeiten (das mache ich auch), da dies die Höchstgrenze bei E`urlaub ist - bei Elternzeit liegt diese Grenze allerdings bei 30 Stunden.
Vorteil bei mir ist, dass ich jederzeit mit einer Frist von 8 Wochen meine Stunden wieder sogar bis auf Null reduzieren kann.
Mehr weiß ich leider auch nicht...

LG Verena

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Re: Diese Frage wollte iach auch stellen!

Antwort von marit am 13.07.2004, 10:07 Uhr

Hallo Henni,

ich versteh eigentlich die Frage nicht so ganz. Die Elternzeit dient doch zum einen dem Erhalt des Arbeitsplatzes zum anderen in einigen Fällen dem finanziellen Auffangen. Dein Arbeitsplatz ist eh sicher, Geld werdet ihr in der Konstellation vermutlich nicht bekommen. Warum also nicht einfach auf halber Stelle arbeiten ohne Elternzeit zu nehmen.

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@mariakat

Antwort von Henriette am 13.07.2004, 10:19 Uhr

Hallo,

bei Angestellten ist es glaube ich der besondere Kündigungsschutz, durch den eine verlängerte Elternzeit Sinn macht. Ich bin auch in der gleicne Situation, allerdings als beamtin udn frage mich auch, welchen Vorteil es hat, wenn ich in EZ Teilzeit arbeite?!.

Henriette

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Erziehungsgeld??

Antwort von Verena1980 am 13.07.2004, 10:27 Uhr

Mir ist noch was eingefallen:

Kann es sein, dass man Erziehungsgeld nur bekommt, wenn man Elternzeit/Erziehungsurlaub hat(vorausgesetzt man überschreitet nicht die Einkommensgrenzen)?

Ich glaube, wenn man nicht in Elternzeit/im Erziehungsurlaub ist und Teilzeit arbeitet, kann man kein Erziehungsgeld bekommen. Bin mir aber nicht sicher...

Verena

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Re: Erziehungsgeld??

Antwort von marit am 13.07.2004, 11:52 Uhr

ja schon, aber wenn beide Eltern Lehrer sind, überschreitet man doch eh die Einkommensgrenzen - auch dann, wenn einer in Teilzeit geht.

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@ Verena: das verstehe ich nicht...

Antwort von desireekk am 13.07.2004, 11:54 Uhr

Hallo Verena,

das verstehe ich nicht...

Wie kann man im Jahre 2003 noch Erziehungsurlaub nehmen?
Das Gesetz sieht allgemein seit Beginn 2001 Elternzeit vor...???

Helf mir doch mal auf die Sprünge :-)

Désirée

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@desireekk: Das ist so...

Antwort von Verena1980 am 13.07.2004, 12:30 Uhr

Hallo Désirée,

bei der Frage von Henni gings ja um Beamten, und bei denen ist halt immer alles anders *lach*

Bis letztes Jahr im Herbst (also Herbst 2003) etwa galten für Beamte beide Gesetze:
das Erziehungszeitsgesetz und das Elternzeitgesetz

Bei Angestellten etc. gibt es ja Erziehungsurlaub schon lange nicht mehr - wie du richtig festgestellt hast. Als jedoch das Gesetz für Elternzeit rauskam, galt es für alle außer für Beamte, den für die muss das ganze noch mal erneut festgelegt werden. Da es aber bei der Elternzeit einige Vorteile gibt (z. B. Teilzeitbeschäftigung bis 30 Stunden statt nur bis maximal 19 Stunden bei Erziehungsurlaub) hat der Arbeitgeber der Beamten (also der Bund, das Land od. die Kommune o. ä.) schon mal erlaubt, dass das Elternzeitgesetz konkludent angewendet werden darf. Es gab aber noch keine gesetztliche Grundlage dafür.
Somit galt gesetzlich bis letztes Jahr Herbst noch das Erziehungsurlaubsgesetz für Beamte, das Elternzeitgesetz durfte schon auf Antrag angewendet werden.
Das geht jetzt nimmer. Nun ist seit Herbst Erziehungsurlaub abgeschafft und es gibt für Neu(!!)anträge nur noch Elternzeit.
Da meine Tochter bereits im Sommer 2003 geboren worden ist, konnte ich noch Erziehungsurlaub nehmen. Das war für mich persönlich besser, da ich mich nicht schon bei der Geburt meiner Tochter für zwei Jahre festlegen musste, was ich mache.

Ich hoffe, man kann verstehen, was ich meine auch wenns vielleicht umständlich geschrieben ist.

LG Verena

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Huhu ich noch mal

Antwort von Henni am 13.07.2004, 13:01 Uhr

HUhu

hm..also NOCH weiß es ja woh keienr so genau*gg*


Also: über die einkomensgrenze sind wir eh hinweg..ich bekomme 4 monate Erziehungsgeld und fertig. NACHTEIL wenn ichi nun gleich 2 Jahre elternzeit nehme kann ja wohl sein, dass ich eben nicht nach einem jahr wieder anfangen kann weil mine stelle betztz ist. Aber es MUSS da auch irgendeinen vorteil geben...irgendwas mit der beihilfe????

ZU wieviel prozent bekomme ich denn Beihilfe wenn ich selbst arbeite ohne Elternzeit wegen 2 kindern, oder??? undw enn ich in elternzeit bin??? auch 70 % ??manno, ich weiß es nicht...



Beim ertsen kind war es für mcih wegen der probezeit schlauer, ohne erziehungsurlaub zu arbeiten...aber die ist nun lange rum...


LG udn danke fürs weitergrübeln....

Henni

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Re: Huhu ich noch mal

Antwort von desireekk am 13.07.2004, 13:12 Uhr

Hallo Hennii,

nachdem ich mich ja bei den Beamten nicht so auskenne...

Aber: habt Ihr denn nicht einen "Personalrat" oder wie das dingens heißt? der müsste Dir doch da weiterhlefen könne und mit Dir mal durchhecheln...

*g* nur VERBAL, nicht im Kreißsaal :-)))

Désirée

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Re: Huhu ich noch mal

Antwort von Verena1980 am 13.07.2004, 13:15 Uhr

Hallo Henni,

warum war es für dich schlauer in der Probezeit ohne Erziehungsurlaub zu arbeiten??
Ich bin nämlich noch in der Probezeit und hab Erziehungsurlaub mit Teilzeitbeschäftigung. Und ich werde meine Probezeit auch im Erziehungsurlaub beenden (ich arbeite ja schließlich).

Beihilfetechnisch müsste das egal sein, ob du nun Elternzeit hast, oder nicht, da ist es nämlich nur wichtig, ob du arbeitest oder nicht.

LG Verena

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@Henni wg. Beihilfe

Antwort von Henriette am 13.07.2004, 13:34 Uhr

Hallo Henni,

ich habe so ziemlich die gleichen Fragen wie du, dazu kommt, dass ich druch die Elternzeitregelung nicht ganz durchsteige, z.B warum man sich auf 2 Jahre festlegen muss. Was ist, wenn ich für 1,5 Schuljahre EZ nehmen will, d.h. in meinem Fall von ca. Ende November 2004 bis Ende Januar 2006? Lege ich mich dann auf diese 15 Monate fest udn muss danahc wieder mit meiner vorherigen Stundezahl anfangen oder wie? Ich werde mal den Sachbearbeiter anrufen, der mir die Unterlagen über die Festsetzung der Muschufrist gechickt hat. Der müsste es doch wissen. Wegen der Beihilfge werde ich mal die Beihilfestelle anrufen und mich da erkundigen, ob beihilfe während der Elternezti anders geregelt ist, als sonst. Bei Paul allerdings war ich während des Erziehungsurlaubes genauso beihilfenberechtigt wie vorher und hinterher. Jetzt müsste durch das 2. Kind mein Anspruch allerdings von 50 auf 70% steigen, oder?

Ebenso undurchsichtige Grüße von

Henriette

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Re: Vorteil von Elternzeit?? verlängerung der stelle

Antwort von paulita am 13.07.2004, 15:14 Uhr

liebe henni und andere beamtinnen-mamas

super-frage. ich habe an sich auch keine ahnung. aber eines ist sicher: elternzeit nehmen ist auf alle fälle sinvoll, weil sich dann nämlich die laufzeit deiner stelle verlängert. ach, da fällt mir ein: du hast sicher "lebenslänglich" :-) ich bin aber, wie manche andere hier auch, auf zeit verbeamtet. und da macht dann die elternzeit - egal, ob man in dieser TZ arbeitet oder nicht - sinn.
bin gespannt auf die klärung deiner frage, weil auch wir mit 2.kind überlegen...

lg
paula

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wenigstens einen Teil kann ich beantworten...

Antwort von Merlemax am 13.07.2004, 15:47 Uhr

Hallo Henni,

der Beihilfesatz ist unabhängig davon, ob Du arbeitest oder nicht.
Aber ansonsten habe ich das gleiche Problem: bei mir laufen die zwei beantragten Jahre Elternzeit am Ende des Jahres aus.
Ich rufe morgen mal beim Landesbesoldungsamt an, frage nach und
mache umgehend Meldung!
Liebe Grüße
Antje

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Na das ist ja ne Lawine der ahnungslosen*gg*

Antwort von Henni am 13.07.2004, 17:10 Uhr

*gg* toll, heir steigt ja keiner durch*gg*


Ne, so personalrat oder so gibts bei uns nur überregional..klar, der müsste sich dann halbherzig schlau machen..aber dann ruf cih leiber selbst bei der beihilfe an..die müssten das wissen...

Verena, ich weiß es nicht warum dass mit der probezeit so war..war aber auch noch das alte gesetz...


also ihr meint: ich bekomme 70 % beihilfe beim 2. kind wenn ich nicht arbeite und wieviel wenn ich arbeite?? auch 70 %???
Also dann wärs ja echt völlig schnurz...


na. mich ruf sonst morgen mal selbst irgendwo an...


Lg HEnni

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Re: Na das ist ja ne Lawine der ahnungslosen*gg*

Antwort von Murmeline am 13.07.2004, 21:10 Uhr

Ja! Ich arbeite Vollzeit, habe 2 Kinder und erhalte 70 % Beihilfe!

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Nachtrag:

Antwort von Murmeline am 13.07.2004, 21:11 Uhr

wie es während der Erziehungsurlaubes oder einer darüber hinausgehenden Beurlaubung ist, weiß ich (beihilfetechnisch) leider nicht*sorry* da ich nach dem Mutterschutz voll weitergearbeitet habe

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