Baby und Job

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Geschrieben von KaMeKai am 05.01.2004, 14:17 Uhr

@fiametta

Hallo Katrin,
wenn Du ab der Geburt des Kindes am 12.1.01 Elternzeit für 3 Jahre beantragt hast, brauchte Dir Dein Arbeitgeber im September 03 gar keine Rückkehr in den Betrieb zu ermöglichen. Kannst froh sein, dass Du arbeiten darfst, obwohl Du Elternzeit beantragt hast. Dein Arbeitgeber hätte nämlich der vorzeitigen Rückkehr in die Firma gar nicht zustimmen müssen.
Und ich denke auch, unser Staat tut viel mehr als andere Staaten für die Familien.
LG
Kathrin
der ebenfalls gerade Urlaubs- und Weihnachtsgeld gestrichen wurden und die 40 Stunden die Woche arbeitet (noch! bald sind es 42)

 
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