Geschrieben von KaMeKai am 05.01.2004, 14:17 Uhr |
@fiametta
Hallo Katrin,
wenn Du ab der Geburt des Kindes am 12.1.01 Elternzeit für 3 Jahre beantragt hast, brauchte Dir Dein Arbeitgeber im September 03 gar keine Rückkehr in den Betrieb zu ermöglichen. Kannst froh sein, dass Du arbeiten darfst, obwohl Du Elternzeit beantragt hast. Dein Arbeitgeber hätte nämlich der vorzeitigen Rückkehr in die Firma gar nicht zustimmen müssen.
Und ich denke auch, unser Staat tut viel mehr als andere Staaten für die Familien.
LG
Kathrin
der ebenfalls gerade Urlaubs- und Weihnachtsgeld gestrichen wurden und die 40 Stunden die Woche arbeitet (noch! bald sind es 42)
- @fiametta - mami mit bald bauch 05.01.04, 11:53
- Bin nicht fiametta... - sumse 05.01.04, 13:31
- Ich auch nicht, schließe mich aber sumse an - tinai 05.01.04, 14:01
- Re: Ich auch nicht, schließe mich aber sumse an - Elisabeth mit Fumi & Temi 05.01.04, 14:28
- HAllo Elisabeth, schön dass Du auch einmal wieder hier bist.... - tinai 05.01.04, 16:17
- Re: Ich auch nicht, schließe mich aber sumse an - Elisabeth mit Fumi & Temi 05.01.04, 14:28
- Ich auch nicht, schließe mich aber sumse an - tinai 05.01.04, 14:01
- Re: @fiametta - KaMeKai 05.01.04, 14:17
- an alle *grins* die mir geantwortet haben - mami mit bald bauch 05.01.04, 14:37
- Bin nicht fiametta... - sumse 05.01.04, 13:31
Tagesmutter
Gibt es ausser Lehrerinnen auch Tagesmütter???
Die elternzeit und der chef *grins* ...
An martinaB wegen elternzeit !! und an andere mit dem problem chef !!!
Juhuuu, schwanger!!! Elternzeit???
MuMi abpumpen und lagern
Bevölkerungsschwund?
Berufstätigkeit und Schulkind möglich - Erfahrung?
Arbeit nach der Erziehungszeit?