Baby und Job

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Geschrieben von seestern1978 am 03.07.2012, 14:43 Uhr

@speedy

Ich rief damals bei der Krankenkasse an und die meinten für die Berechnung des Elterngeld werden die 12 Monate vor der Krankheit zugrunde gelegt, damit man keinen Nachteil durch die Krankheit erleidet. Bei mir ist es ja dann doch nicht zum Krankengeld gekommen, weil die Krankschreibung einige Tage vor der 7. Krankenwoche aufgehoben wurde. Mein Arbeitgeber hat kurz schief geguckt, aber war mir egal, er hatte ja keinen finanziellen Nachteil dadurch außer dass ich krank und dadurch nicht anwesend war.

Gruss Katrin

 
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