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Geschrieben von Lina!!! am 24.07.2013, 14:20 Uhr

Brauche mal eure Hilfe :)

Hallo Liebe Mamis.

Ich brauche mal eure Hilfe....
Ich habe einen Sohn der mittlerweile 19 Monate ist und wir wünschen uns noch ein zweites Kind, man weiss ja nie genau wann der richtige Zeitpunkt ist, aber wir sind uns sicher noch ein zweites zu wollen...
Im Mom. gehe ich Teilzeit wieder arbeiten Mo und Fr ein halben Tag.
Ich bin bis Dez. noch in Elternzeit (in meinem gelernten Beruf ZMF)
zur Zeit übe ich einen Nebenjob sozusagen aus auf 450 Euro Basis, das weiss man AG auch.

Meine Frage ist an euch:
Wenn ich jetzt bis Dez. schwanger werde in meiner jetzigen Elternzeit... muss mein alter AG noch zahlen? Elterngeld-Mutterschaftsgeld? Würde bzw, könnte in der ss noch weiter in meiner jetzigen Stelle (Nebenjob) arbeiten...
Vielen Dank schon mal an euch.
LG

 
3 Antworten:

Re: Brauche mal eure Hilfe :)

Antwort von Blume292 am 25.07.2013, 7:38 Uhr

Hallo Linda!

Das Arbeitsrecht ist teilweise kompliziert. Vor allem wenn man neben dem Hauptjob noch in Nebenjobs arbeitet und/oder in Elternzeit einen Nebenjob ausübt. Wichtig bei allem ist sicher auch ob der Arbeitgeber ein Kleinbetrieb mit weniger als 10 Angestellten ist, unter welchen Voraussetzungen er einem Nebenjob zustimmt und auf welcher Grundlage was berechnet wird.

Elterngeld zum Beispiel wird nicht vom Arbeitgeber sondern vom Staat bezahlt. Mutterschaftsgeld hingegen von der Krankenkasse, wobei der Arbeitgeber bis zum üblichen Gehalt aufstockt.

Fakt ist, dass du deinem Arbeitgeber nach der vereinbarten Elternzeit wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen musst, egal ob erneut schwanger oder nicht. Und spätestens dann kann er seine Zustimmung zu einem Nebenjob zurückziehen, wenn er befürchten muss, dass unter dem Nebenjob deine Arbeitskraft leidet!

Bei Beschäftigungsverboten zahlt das Gehalt ebenfalls der Staat, egal ob der Arbeitgeber selber es ausspricht, weil er keinen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann oder der Arzt, der jegliche Beschäftigung verbietet. (Achtung: spricht der Arzt ein Beschäftigungsverbot aus, gilt das auch für den Nebenjob!)

Nebenjob in der SS möglich wenn:
1. dein Arbeitgeber dem Nebenjob neben der wieder aufgenommenen Hauptbeschäftigung bei Ihm zustimmt
2. dein Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot ausspricht aus Mangel an entsprechenden Umsetzungsmöglichkeiten

Gehst du nach Ende der Elternzeit wieder bei deinem Hauptarbeitgeber arbeiten berechnen sich die Mutterschafts-und Elterngelder wie üblich.

Wie es sich im speziellem Fall von Beschäftigungsverbot, mit oder ohne Nebenjob verhält solltest du allerdings bei der Elterngeldstelle bzw. der Krankenkasse in Erfahrung bringen.

Auch ein Anwalt mit Kenntnissen im Arbeitsrecht könnte Auskunft geben.

Ich hoffe ich konnte helfen!

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Re: Brauche mal eure Hilfe :)

Antwort von Lina!!! am 25.07.2013, 10:39 Uhr

Hallo Blume292

Danke das du mir etwas helfen konntest, ich werde mich speziell nochmal informieren... nur das ich weiss wie ich vorgehen muss, ist halt alles etwas kompliziert...
Vielen Dank nochmal für deinen Ausführlichen Bericht
LG

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Re: Brauche mal eure Hilfe :)

Antwort von Blume292 am 25.07.2013, 12:29 Uhr

Das meinte ich ja.....ist schon etwas verzwickt! Für jeden einzelnen Umstand ist die Sachlage klar, vermischeln sich die Gegebenheiten wie in deinem Fall wird's halt bissel kniffelig!

Aber auch für solche kniffeligen Angelegenheiten gibt's im deutschem Staate ne Regelung!

Ich würde immer da nachfragen, wo ich die Leistungen zum Schluss beantrage oder eben Berater von Pro-Familia oder so...die sind meistens bestens informiert. Der Arbeitgeber wäre dann der letzte den ich von meinen Plänen berichten würde! Sicherheitshalber! ;)

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