Geschrieben von Frederike am 12.06.2016, 12:08 Uhr |
Mutterschaftsgeld
Ich würde an deiner Stelle nicht wieder arbeiten gehen. Wenn du sowieso 2 Jahre Elternzeit genommen hast, dann kündige die aktuelle Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes. Dein AG muss dir dann in der Mutterschutzzeit wieder Mutterschaftsgeld zahlen. Wenn du die 4-5 Wochen arbeiten gehen möchtest,dann hätte das nur Auswirkung auf das neu berechnende Elterngeld von Kind 2.
- Mutterschaftsgeld - glitzerbaer 12.06.16, 7:13
- Re: Mutterschaftsgeld - Frederike 12.06.16, 12:08
- Re: Mutterschaftsgeld - Sonnenstrahl1987 12.06.16, 13:06
- Re: Mutterschaftsgeld - Katha87 12.06.16, 13:20
- Re: Mutterschaftsgeld - Katha87 12.06.16, 13:21
- Re: Mutterschaftsgeld - glitzerbaer 12.06.16, 16:46
Ähnliche Fragen im Forum Bitte noch ein Baby
Frage zum Mutterschaftsgeld
Habe gestern per Post den Bescheid von meiner Krankenkasse bekommen. Das Geld für die ersten 6 Wochen ist raus. Die Summe entspricht ja den 13 Euro pro Tag für den Zeitraum. Aber mein Arbeitgeber muss ja noch aufstocken, bekomme ich von meinem Arbeitgeber dann seperat nochmal ...
von Horny 24.02.2011
Stichwort: Mutterschaftsgeld