Bitte noch ein Baby

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Geschrieben von Frederike am 12.06.2016, 12:08 Uhr

Mutterschaftsgeld

Ich würde an deiner Stelle nicht wieder arbeiten gehen. Wenn du sowieso 2 Jahre Elternzeit genommen hast, dann kündige die aktuelle Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes. Dein AG muss dir dann in der Mutterschutzzeit wieder Mutterschaftsgeld zahlen. Wenn du die 4-5 Wochen arbeiten gehen möchtest,dann hätte das nur Auswirkung auf das neu berechnende Elterngeld von Kind 2.

 
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