Geschrieben von Julefabi2010 am 28.01.2015, 12:41 Uhr |
SS und Ausbildung
Hallo,
wenn dein Freund Elternzeit macht, dann bekommt er im ersten Jahr zwischen 65 und 67 Prozent seines Gehaltes in Form von Elterngeld von der Gemeinde.
Wenn er nun noch weiterhin arbeiten geht, darf er bis zu 30 Stunden die Woche, dann bekommt er anteilig Lohn und Elterngeld.
Was Anderes bekommt ihr nicht. Vielleicht mal Wohngeld beantragen, aber ob euch das zusteht, wenn ihr beide arbeitet, weiß ich nicht.
- SS und Ausbildung - bionda_callao 28.01.15, 12:22
- Re: SS und Ausbildung - Julefabi2010 28.01.15, 12:41
- Re: SS und Ausbildung - achat2711 28.01.15, 22:29
- mach erst die ausbildung fertig .... - unser-baby2012 31.01.15, 8:47