Bitte noch ein Baby

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Geschrieben von KäferleMami am 17.11.2015, 21:40 Uhr

Zum nachlesen:

Dieses Vorgehen ist noch einem Urteil von 2003 geschuldet. Es gibt aber schon neuere Gerichtsurteile (die als Orientierung gelten) die anders sprechen. Das ist nur bei vielen Ärzten noch nicht angekommen...

http://www.aachener-zeitung.de/ratgeber/gesundheit/kein-arzthonorar-fuer-nicht-wahrgenommenen-behandlungstermin-1.398137

Ich würde die Rechnung zurückweisen mit Verweis auf das Gerichtsurteil vom AG Diepholz .

Etwa so:

Sehr geehrter Herr Dr. xxx,

Hiermit weise ich ihre Forderung in Höhe von xx,xx Eur zurück.
Nach der neuen Rechtssprechung (siehe dazu Urteil AG Diepholz 2011) sind keine Arzthonorare fällig, wenn ein Termin vom Patienten nicht abgesagt wird.
Hiermit Berufe ich mich auf genanntes Gerichtsurteil.

Mit freundlichen Grüßen

Xxxxxx

 
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