Rund um die Erziehung

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Geschrieben von und am 15.02.2018, 12:11 Uhr

Du laberst mal wieder Müll

"Das ist aber eine sehr enge Auslegung des Begriffs."

Quatsch! Der Begriff "Nachtruhe" ist ein gesetzlich definierter Begriff (Schallimissionsschutz) und beinhaltet die Zeit von 22-6 Uhr. Da gibt's nix dran interpretieren oder auszulegen.

 
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