Hallo,
ich arbeite 25 Std. auf 4 Tage verteilt. Vom Arbeitgeber aus, soll mindestens 1 Tag lange gearbeitet werde, sodass auch Nachmittagstermine möglich sind. Es wurde nun ein neues Zeiterfassungssystem eingeführt und nun werden im System die Stunden immer pauschal auf die Tage verteilt (bei mir 4x Woche, 6 Std. 15)- früher konnten unterschiedliche Zeiten nach Rücksprache mit dem AG hinterlegt werden. Ich arbeite tatsächlich aber weiterhin 2x 5,5 Std, 1x 6 Std. und 1x 8 Std. - in normalen Wochen gleich sich dies durch Gleitzeit unproblematisch aus. Wenn aber Krankheiten oder Feiertage hinzukommen verfälscht sich die Arbeitszeit. (Ich bekomme entweder zu viel oder zu wenig Stunden gutgeschrieben). Ist es denn rechtens, dass das einfach so festgelegt wird - obwohl ja verlangt wird, dass ein Tag lange gearbeitet wird?
von
starlight.S
am 29.04.2024, 14:53
Antwort auf:
Arbeitszeitverteilung Teilzeit
Ja, wenn in deinem Arbeitsvertrag nicht explizit für jeden Tag einzeln die Arbeitszeiten definiert sind, ist das so. Das ist eben das System der Gleitzeit. Die festgelegte Wochenarbeitszeit wird gleichmäßig auf alle Arbeitstage verteilt. Da wird eine Teilzeitkraft nicht anders behandelt, als eine Vollzeitkraft.
Wie du dann auf diese Wochenarbeitszeit kommst, ist dir überlassen (von internen Regeln wie einem langen Tag etc. abgesehen). Bist du dann an deinem langen Tag krank oder im Urlaub, musst du die fehlenden Stunden an einem anderen Tag nacharbeiten oder durch dein Gleitzeitkonto ausgleichen.
Gleichzeitig profitierst du ja auch davon, dass dir mehr Stunden gutgeschrieben werden, wenn du an einem kurzen Tag krank etc. bist.
von
Dojii
am 29.04.2024, 15:14
Antwort auf:
Arbeitszeitverteilung Teilzeit
Dann würde ich nur noch an den langen Tagen Urlaub nehmen.
Mal schauen ob der AG das dann auch so lustig findet.
Hier ist es nicht so. Da wirst der Durchschnitt genommen. Ist leichter für alle.
von
Neverland
am 29.04.2024, 18:12
Antwort auf:
Arbeitszeitverteilung Teilzeit
In derselben Konstellation habe ich auch schon gearbeitet. Wenn das Arbeitsverhältnis ansonsten gut passt, würde ich da kein Fass aufmachen. Einzelne Fehltage kommen ja nicht so oft vor und es gleicht sich am Ende schon aus. Wenn man eine komplette Woche Urlaub nimmt, macht es sowieso keinen Unterschied.
@Neverland: Eigentlich ist es genau andersherum: Wenn sie an dem langen Tag Urlaub nimmt, werden ihr nur 6,25 Stunden gut geschrieben und dann muss sie die 1,75 Stunden an einem anderen Tag nacharbeiten. (Da sie planmäßig 8 Stunden arbeiten würde.) Wenn sie das System also ausnutzen möchte (was ich nicht empfehlen würde), müsste sie immer an den kurzen Tagen fehlen.
von
JoMiNa
am 01.05.2024, 16:18