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Geschrieben von Litschko am 16.03.2020, 9:45 Uhr

Abtreibung/Myom beim Amtsarzt verschweigen

Hallo zusammen!

Ich weiß nicht, ob das Thema hier reinpasst, dennoch:

Ich habe morgen einen Termin beim Amtsarzt. Ich werde voraussichtlich im Sommer für zwei Jahre verbeamtet auf Widerruf (fürs Referendariat).
Nun wurde vor ca. 5 Wochen ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt und gleichzeitig ein größeres Myom entdeckt.

Meine Fragen: ist ein Myom eine gynakologische Erkrankung, die ich dem Amtsarzt angeben muss?
Und: muss ich den Abbruch zwingend angeben? Das ist mir sehr unangenehm und am Ende habe ich da noch einen sehr konservativen Arzt sitzen...

Falls jemand da etwas weiß, wäre ich dankbar um eine Antwort.

VIelen Dank schon einmal

LG

 
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