Geschrieben von Felica am 18.03.2019, 20:47 Uhr |
Beschäftigungsverbot
Achte drauf das es die Au schwangerschaftsbedingt ist, dann hat es auch keine Auswirkung auf das EG. Aber solange du nicht arbeitsfähig bist, bleibt nur die AU. Ist leider so.
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- Beschäftigungsverbot - Bellasternchen 18.03.19, 15:31
- Re: wie verhalte ich mich richtig - uriah 18.03.19, 15:38
- Re: Wie verhalte ich mich richtig? - Bellasternchen 18.03.19, 16:04
- Re: Wie verhalte ich mich richtig? - uriah 18.03.19, 16:09
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- Re: Beschäftigungsverbot - Felica 18.03.19, 20:47
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- Re: wie verhalte ich mich richtig - uriah 18.03.19, 15:38
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