Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Felica am 18.03.2019, 20:47 Uhr

Beschäftigungsverbot

Achte drauf das es die Au schwangerschaftsbedingt ist, dann hat es auch keine Auswirkung auf das EG. Aber solange du nicht arbeitsfähig bist, bleibt nur die AU. Ist leider so.

 
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