Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 24.07.2020, 13:13 Uhr

Dazu noch...

Ach, Schatzi. ich bezweifel doch gar nicht, daß es bei Euch so war. Aber IMMER stimmt halt nicht. Sonst wäre ich ja noch gar nicht rechtsgültig geschieden.

Tatsache ist: Bei der Frage, welches Recht für die Scheidung maßgeblich ist, ist nicht nur zu beachten, wo die Ehe geschlossen wurde. Es zählt auch, welche Staatsangehörigkeit die Ehepartner haben und wo sie ihren dauerhaften Wohnsitz haben oder hatten.

Ich nehme mal an, Du und Dein Ex hattet die gleiche Staatsangehörigkeit und habt auch in Eurer Heimat geheiratet? Dann gilt tatsächlich auch für die Scheidung das Recht des Heimatlandes, unabhängig davon, wo man aktuell wohnt. Bei binationalen Ehen - und das war bei mir der Fall, genauso wie bei der AP - ist es einfach anders. Fertig. Ist so. Da kannst Du Dich aufregen, bis der Arzt kommt. Google mal "Rom-III-Verordnung", wenn Du es mir nicht glaubst.

Ich bezweifle übrigens auch, daß ein Richter ihr "mal eben so" und unproblematisch das ASR zuspricht. Aber das ist natürlich reine Spekulation - genauso wie es reine Spekulation ist, daß Du es für unproblematisch hältst. Deine Aussage war also nicht nur unpräzise, sondern auch spekulativ.

 
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