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Geschrieben von Ellert am 04.10.2020, 18:31 Uhr

Ehevertrag nach der Ehe ?

Geht sowas und was kostet das ?
( nein nicht ich...)

dagmar

 
5 Antworten:

Eheschliessung meinte ich

Antwort von Ellert am 04.10.2020, 18:31 Uhr

...

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Re: Ehevertrag nach der Ehe ?

Antwort von Port am 04.10.2020, 21:20 Uhr

Warum soll das nicht gehen? Frage ist nur, ob beide das mitmachen und sicher gibt es einiges zu beachten von wegen Sittenwidrigkeit, wenn beispielsweise der Staat eintreten müsste für eine bereits eingetretene Pleite, für die dann der andere nicht mehr haftbar gemacht werden könnte und sich mal eben schnell aus der Verantwortung stiehlt.

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Re: Ehevertrag nach der Ehe ?

Antwort von Möhrchen am 04.10.2020, 22:04 Uhr

Natürlich. Wir haben den quasi vor der Scheidung geschlossen...Kosten hängen von vielen Punkten ab...für 100 Euro setzt sich ja kaum ein Anwalt und schon gar kein Notar hin. Abraten würde ich von einem ‚gemeinsamen’ Anwalt.

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Re: Ehevertrag nach der Ehe ?

Antwort von ohno am 05.10.2020, 0:06 Uhr

Ja, den kann man selbstverständlich "immer" machen, sogar schon vor Eheschließung. Gültig wird er dann ab Heirat. Eine weitere Variante ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung, wenn die Scheidung beabsichtigt oder schon eingereicht ist.

Zu den Kosten kann ich Dir sagen, dass es notariell schwierig ist, diesen Vertrag abzurechnen. Ich schiebe das immer vor mir her. Je nachdem was vereinbart wird. Änderung Güterstand, Erb- oder Pflichtteilsverzicht privat oder an Firmenanteilen eines Ehegatten, Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, da gibt's vieles, aber auch verschlanktes. Was ich sagen kann, ist, dass man das Reinvermögen wissen muss. + halt Rentenansprüche, Höhe von Verzichten, Unterhaltsansprüchen etc. Wirklich kompliziert...

Was ich empfehlen kann: Wenn sich die Eheleute einig sind und nur für die Zukunft in der Ehe etwas regeln wollen, sollen sie direkt zu einem Notar gehen. Geht man erst zum Anwalt, schickt er seinen Mandant samt Partner dann eh zum Notar mit: hier Kollege, mach mal. Kassiert aber noch anwaltlich ab, dh die Leute müssen zwei Rechnungen zahlen. Und wir haben es wirklich sehr oft, dass uns Anwälte irgendeine Sch... in Auftrag geben, die überhaupt nicht umgesetzt werden können. Ja, es gibt sie, die Fachidioten. Aber auch die, die genau wissen, was aufgenommen werden soll.

Viele Grüße ohno

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Re: Ehevertrag nach der Ehe ?

Antwort von Junijunge am 06.10.2020, 18:55 Uhr

Ja, das geht. Habe ich auch vor meiner Scheidung vor acht Jahren gemacht. Nennt sich dann Scheidungsvereinbarung, greift aber die Punkte eines Ehevertrags auf. Es ist vielleicht nicht unbedingt empfehlenswert, weil man sich noch einig genug sein muss, einen solchen Vertrag aufzusetzen. Wir haben das zum Glück noch geschafft, aber grundsätzlich tut man das vielleicht besser noch in guten Zeiten und je nach Situation auch lieber vor der Eheschließung. Dennoch habe ich es bei der zweiten Eheschließung wieder nicht getan und wir sind uns einig, dass wir es im Falle einer Scheidung halt vorher regeln, im Sinne unseres gemeinsamen Sohnes, was die jetzige Eigentumswohnung etc. angeht. Bisher sieht es nicht so aus, als ob der Fall so bald eintreten wird, aber wissen kann man es natürlich nie.

Es ging damals auch darum, meinen Teil der Eigentumswohnung an meinen Ex zu verkaufen und die Kosten richteten sich unter anderem am Wert der Wohnung. Zugewinn und Versorgungsausgleich etc. hatten wir komplett ausschließen lassen, da finanziell ähnlich gestellt und keine Kinder vorhanden. Vermutlich wurde da auch noch ein einkommensabhängiger Wert x eingesetzt, der mit in die Berechnung der Kosten einfloss. Genauere Details zu den Kosten müsste ich raussuchen. Bei viel Vermögen, das geregelt werden muss, ist es jedenfalls mehr, als bei wenig. Im Ganzen hat unser Vertrag uns so um die 5.000 Euro gekostet, das lag aber vor allem daran, dass wir die Wohnung sortieren mussten. Der Rest war einfach und wurde auch von der Richterin bei der Scheidung so durchgewunken. .

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