Geschrieben von basis am 13.08.2019, 11:01 Uhr |
Elternzeit wieder SS Beschäftigungsverbot
Nein.
* Fehlgeburten sind per se kein Grund für ein Beschäftigungsverbot vom Arzt, eine AU vielleicht aber kein BV. Das kann der AG anfechten. Ob er das tut ist eine andere Frage.
* So lange deine EZ läuft gibt es ohnehin kein Berufsverbot, denn Du übst ja keine Tätigkeit aus.
* Wenn es nach Ende der EZ zum BV kommt, dann würdest Du dort den Lohn bekommen, den Du ohne BV erhälst. Ist vereinbart, dass Du für 20h kommst, dann erhälst Du den Lohn für 20h.
* Grundsätzlich bekommst Du nur für die Zeiten Geld, die du auch tatsächlich leisten könntest (sprich z.B. Betreuung für das Kind hast).
- Elternzeit wieder SS Beschäftigungsverbot - Adlershorst 38 13.08.19, 10:48
- Re: Elternzeit wieder SS Beschäftigungsverbot - basis 13.08.19, 11:01
- Re: Elternzeit wieder SS Beschäftigungsverbot - Adlershorst 38 13.08.19, 11:19
- Re: Elternzeit wieder SS Beschäftigungsverbot - Felica 13.08.19, 13:43
- lass Dir das alles schriftlich geben - Ellert 13.08.19, 17:22
- Re: lass Dir das alles schriftlich geben - basis 15.08.19, 14:43
- lass Dir das alles schriftlich geben - Ellert 13.08.19, 17:22
- Re: Elternzeit wieder SS Beschäftigungsverbot - Felica 13.08.19, 13:43
- Re: Elternzeit wieder SS Beschäftigungsverbot - Adlershorst 38 13.08.19, 11:19
- Re: Elternzeit wieder SS Beschäftigungsverbot - basis 13.08.19, 11:01
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