Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von uriah am 18.04.2019, 17:24 Uhr

Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit

die Vorgaben haben sich geändert, dein AG muss dich nach Möglichkeit weiterbeschäftigen, auch mit Ersatztätigkeiten. Du wirst also eine Kinderbetreuung brauchen und kannst damit rechnen, wieder voll arbeiten zu gehen. Wenn du das nicht willst, verlängere dann die Elternzeit.

 
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