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Geschrieben von Lewanna am 19.04.2019, 11:56 Uhr

Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit

Du stellst nach der Elternzeit ganz normal deine Arbeitskraft zur Verfügung.
Dein Arbeitgeber muss dir einen Arbeitsplatz der dem Mutterschutzgesetz entspricht geben.
Wenn er das nicht kann bekommst du ein BV. Und dann ist es egal ob du in der Zwischenzeit gearbeitet hast oder im Elternzeit warst.
LG

 
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