Geschrieben von Lewanna am 19.04.2019, 11:56 Uhr |
Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit
Du stellst nach der Elternzeit ganz normal deine Arbeitskraft zur Verfügung.
Dein Arbeitgeber muss dir einen Arbeitsplatz der dem Mutterschutzgesetz entspricht geben.
Wenn er das nicht kann bekommst du ein BV. Und dann ist es egal ob du in der Zwischenzeit gearbeitet hast oder im Elternzeit warst.
LG
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - Katwei 18.04.19, 10:42
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - uriah 18.04.19, 17:24
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - Katwei 19.04.19, 12:38
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - uriah 25.04.19, 16:14
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - Katwei 19.04.19, 12:38
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - HeyDu! 18.04.19, 18:23
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - Katwei 18.04.19, 20:09
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - basis 18.04.19, 20:24
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - Katwei 18.04.19, 20:09
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - Lewanna 19.04.19, 11:56
- Re: Gehalt im Beschäftigungsverbot nach 2 jährige Elternzeit - uriah 18.04.19, 17:24
Die letzten 10 Beiträge