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Geschrieben von ohno am 07.03.2020, 12:46 Uhr

Kostenerstattung Widerspruchsführer

Ich habe eine Frage zu § 63 SGB X.

Ich habe gegen den zu gesprochenen Pflegegrad meiner mind. Tochter ein Widerspruchsverfahren eingeleitet, dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Kann ich meine Aufwendungen geltend machen, evtl auch als Pauschale? Weiß das jemand? Oder gilt der § nur für eine Rechtsvertretung?

Ist eine sehr spezielle Frage, ich weiß...

Viele Grüße ohno!

 
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