Geschrieben von ohno am 07.03.2020, 12:46 Uhr |
Kostenerstattung Widerspruchsführer
Ich habe eine Frage zu § 63 SGB X.
Ich habe gegen den zu gesprochenen Pflegegrad meiner mind. Tochter ein Widerspruchsverfahren eingeleitet, dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Kann ich meine Aufwendungen geltend machen, evtl auch als Pauschale? Weiß das jemand? Oder gilt der § nur für eine Rechtsvertretung?
Ist eine sehr spezielle Frage, ich weiß...
Viele Grüße ohno!
- Kostenerstattung Widerspruchsführer - ohno 07.03.20, 12:46
- Re: Kostenerstattung Widerspruchsführer - Berlin! 07.03.20, 13:12
- Re: Kostenerstattung Widerspruchsführer - ohno 07.03.20, 13:23
- Re: Kostenerstattung Widerspruchsführer - Berlin! 07.03.20, 17:12
- ich hab den Fall bei uns auch oft gehabt - Ellert 08.03.20, 9:38
- Re: ich hab den Fall bei uns auch oft gehabt - ohno 08.03.20, 10:27
- wie begründet man denn den Unsinn ? - Ellert 08.03.20, 19:41
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- Ich hatte noch nie nen Kindergutachter - Ellert 08.03.20, 21:22
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- Re: Kostenerstattung Widerspruchsführer - ohno 07.03.20, 13:23
- Re: Kostenerstattung Widerspruchsführer - Berlin! 07.03.20, 13:12
Eure Sichtweise bitte ;-)
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