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Geschrieben von Katalari am 04.03.2021, 14:14 Uhr

Kühlschrank in der Mietwohnung

Hi,
kann mir wer sagen, wer für den Kühlschrank in meiner Mietwohnung zuständig ist? Die Küche war drin, habe sie also mitgemietet. Nun ist es so, dass der Kühlschrank uralt ist und wahrscheinlich einen Haufen Strom frisst. Ich bräuchte also einen neuen. Muss ich den zahlen? Der Herd ist auch schon ewig alt...
Lg Kati

 
12 Antworten:

Re: Kühlschrank in der Mietwohnung

Antwort von Okypete am 04.03.2021, 14:19 Uhr

und jetzt....denke nicht das du Anspruch auf neue Geräte natürlich ist es Dein Strom....sei froh das so was drin ist ...eine Küche wäre teuerer gewesen....

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Re: Kühlschrank in der Mietwohnung

Antwort von Berlin! am 04.03.2021, 14:25 Uhr

es kommt auf den Mietvertrag an. Nur daraus ergibt sich, ob diese Dinge wirklich mitverdienet sind oder nur überlassen wurden.
Nur bei einer echten Vermietung kannst Überhaut Ansprüche auf Reparatur, Austausch etc. haben.
Letzteres aber nicht, weil Du gerne was Neues hättest. Dafür muß die Vermieterin nicht aufkommen. Solange die Dinge tuen, was sie tun sollen muß die Vermieterin auch nichts austauschen.

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Re: Kühlschrank in der Mietwohnung

Antwort von mirage am 04.03.2021, 14:43 Uhr

Unsere Mietwohnung ist inkl. Einbauküche und Elektrogeräte vermietet.
Allerdings haben wir eine Klausel im Mietvertrag, dass keine Gewährleistung, Reparaturen oder Neuanschaffungen der Geräte eingeschlossen sind.
Ist also etwas defekt oder reparaturbedürftig zahlt der Mieter.
Die Geräte kann er dann gerne beim Auszug mitnehmen.

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Re: Kühlschrank in der Mietwohnung

Antwort von Felica am 04.03.2021, 17:52 Uhr

ja, musst du. Solange die Teile funktionieren. Nur wenn defekt, ohne dein Verschulden, müsste der Vermieter Ersatz besorgen.

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Re: Kühlschrank in der Mietwohnung

Antwort von 3wildehühner am 04.03.2021, 19:33 Uhr

Die Frage ist:
Ist die Küche explizit mit einer bestimmten Summe monatlich im Mietvertrag aufgenommen?
Wenn ausgewiesen ist, dass der Anteil der Küche an der Miete z.B. 25 € beträgt, ist der Vermieter für die Reparatur verantwortlich-allerdings NICHT, wenn das Gerät funktioniert und dir lediglich zu alt ist. Es muss natürlich ein Defekt vorliegen.

Steht die Einbauküche nicht im Mietvertrag, so ist sie dir überlassen und du bist dafür verantwortlich, wenn etwas defekt ist.

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war hier schonmal das Thema

Antwort von Ellert am 05.03.2021, 12:19 Uhr

https://www.rund-ums-baby.de/finanzen-recht-versicherung/Wer-zahlt-neuen-Kuehlschrank-in-der-Mietwohnung_2860.htm

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Re: Kühlschrank in der Mietwohnung

Antwort von Katalari am 05.03.2021, 12:32 Uhr

Das würde doch aber auch bedeuten, dass wenn die Küche nicht drinsteht im Mietvertrag, muss sie bei Auszug auch nicht so sein wie vorher? Das heißt Wohnung ohne Kühlschrank und Herd mit Restküche einfach drinlassen?

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Re: Kühlschrank in der Mietwohnung

Antwort von Berlin! am 05.03.2021, 12:52 Uhr

Dir kann eine Küche mitverdienet sein, dann steht das im MV. Oder schlicht zum Gebrauch überlassen, steht dann auch oft im MV.

Was damit beim Auszug passiert, ist eine ganz andere Frage.
Auch, wenn sie mitverdienet ist, ist sie ja zwangsläufig nicht im selben Zustand wie beim Einzug,Man benutzt Küchen ja dann doch ab und an.

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Re: Kühlschrank in der Mietwohnung

Antwort von Caot am 05.03.2021, 14:45 Uhr

Da wäre ich vorsichtig. Eventuell gibt es ein gutes Übergabeprotokoll indem die Gegenstände aufgeführt sind. Oder es steht zur Gebrauchsüberlassung. Einfach so Geräte dann nicht mehr übergeben würde mir nie im Traum einfallen.

Gefällt Dir das Gerät nicht, Kauf Dir ein neues. Das alte stellt man in den Keller. Bei Auszug tauscht man um. Fertig.

Steht die EBK im MV ( Miete inkl. EBK) dann zahlt der ET nur bei Defekt, aber nicht bei gefällt mir nicht.

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im letzten Haus bei uns

Antwort von Ellert am 05.03.2021, 20:31 Uhr

musstenw ir den ursprungszustand wieder herstellen
also altes Zeug in den Keller und bei Auszug wieder eingebaut
das von uns beschaffte habenw ir dann verkauft
Eigentlich doof vom Vermieter das nicht zu nehmen, war viel hochwertiger...

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Re: Kühlschrank in der Mietwohnung

Antwort von Detektiv007 am 06.03.2021, 15:54 Uhr

Da ich hier im Mieterverein bin, weiß ich, daß du keinen Anspruch auf einen neuen Kühlschrank hast, wenn der alte noch funktioniert.

Du kannst ihn allerdings ausbauen, in den Keller stellen, dir selber einen neuen kaufen und beim Auszug den alten Kühlschrank wieder einbauen.

Das steht auch so in unseren "Statuten"

Mit Herd das gleiche Spiel

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Re: Kühlschrank in der Mietwohnung

Antwort von Cata am 07.03.2021, 15:20 Uhr

Ganz unabhängig was im Mietvertrag steht. Wenn du keine Küche kaufen musst, kannst du leicht in einen Kühlschrank investieren.
Da man bei Miete ja nicht weiß, wie lang man wirklich bleibt, würde ich mir ne Kühl/ Gefrier Kombi in Edelstahl dazustellen und das alte Teil im Keller lagern. Den Schrank kann man mit zusätzlichen Brettern in Stauraum verwandeln. Bei Auszug nimmst deinen schicken Kühlschrank mit und schiebst den alten wieder in den Schrank, fertig.

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