Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Laufente123 am 25.02.2021, 10:18 Uhr

Schenkungen vor dem Empfänger zeitweise schützen?

Bänker und Rechtsanwälte hier? Schenkungen vor dem Empfänger zeitweise schützen?
Oder andere, die dieses Thema bereits umgesetzt haben.

Bekannter, 50++, noch kein Harzt IV, Renten reichen noch, Schlaganfall - schwerbehindert, somit eingeschränkt in der Ausübung der Geschäftsfähigkeit, da die Behinderung auch Auswirkung auf Sprache/Lesen/Schreiben hat. Geld vorhanden... zu viel um es sinnvoll selbst zu verwalten... kein Ehepartner (bald Scheidung). Keine belastbaren Geschwister. Aber zum Glück auch kein gerichtl. bestellter Betreuer (die haben meist nicht so die Lust und blockieren..also somit gut dass es keinen gibt).

Wir denken darüber nach, ob man eine Schenkung an die Kinder machen könnte. Diese sind zwar bereits volljährig aber vom Naturell und aktueller Lebenssituation noch "flatterhaft".

Hierzu Ideen wie man eine Schenkung zugriffsgeschützt auf die nächsten ca. 5-10 Jahre absichern kann? Vielleicht auch so, dass derjenige gar nichts von der Schenkung weiß und nicht schon mal den passenden Kredit aufnimmt? Kapitalertragsteuer wird eh direkt von der Bank abgeführt, aber die schicken einen Schrieb. Außerdem müsste man ein Konto mit Postident einrichten, also unbemerkt ist das kaum möglich.

Ansonsten denken wir noch über Gold/Platin, etc. nach... und dann verstecken oder Bankschließfach.

Ich stehe beratend und notfalls ausführend zur Seite.

Danke
Laufente

 
14 Antworten:

Re: Schenkungen vor dem Empfänger zeitweise schützen?

Antwort von tonib am 25.02.2021, 11:24 Uhr

Wir haben mal versucht, für die Kinder Treuhandkonten einzurichten, an die sie erst mit 25 rankommen. Das macht aber keine Bank mit, die hatten zu viel Angst, auch wenn ich nicht so richtig verstanden habe, wovor eigentlich; es war alles total legit.
Wir haben die Konten dann ohne Einschränkungen, nur mit dem strengen Wunsch des Schenkets verbunden, darüber nicht vor dem 25. zu verfügen, übertragen. Am liebsten hätte ich den Kindern nichts davon erzählt, aber das ging nicht, da der Schenker verständlicherweise gerne dankbare Kinder sehen wollte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Schenkungen vor dem Empfänger zeitweise schützen?

Antwort von Mugi0303 am 25.02.2021, 14:03 Uhr

Könnte mir nur vorstellen ein Schenkungsversprechen zu machen notariell. also dass sie zu einem späteren Zeitpunkt was geschenkt bekommen, aber schon jetzt regeln wann und wie viel.

Oder Schenkung unter der Auflage, dass das Geld nur für einen ganz bestimmten Zweck genutzt werden darf. Zum Beispiel Hauskauf, Auto etc.

Warum will er das Geld nicht auf separaten Konten lassen und dann später vererben?

Mugi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Schenkungen vor dem Empfänger zeitweise schützen?

Antwort von Berlin! am 25.02.2021, 14:31 Uhr

Nicht böse sein....aber bei so einer Frage, die so derart weitreichende Folgen hat, würde ich nicht in diesem Forum nach Rat suchen. Sondern ich würde zu einer Fachfrau gehen. Fachanwältin für Erbrecht, zum Beispiel.

Ohne die genauen Familienverhältnisse zu kennen (wie viele Erbberechtigte? Welchen Grades?), ohne zu wissen, um wie viel es geht (erbsteuerpflichtig? Belastungen mit zB vorrangigen Rechten anderer?) kann man gar keine valide Antwort geben.

Schon die Sache mit der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit ist hanebüchen....entweder wurde festgestellt, dass er nicht mehr voll geschäftsfähig ist oder nicht. wenn nicht kann er mit seinen Sachen und seinem Geld machen, was er will. Auch verschenken.

Fragen über Fragen, lauter Ungereimtheiten.
Bitte holt Euch Rat von Fachleuten!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Schenkungen vor dem Empfänger zeitweise schützen?

Antwort von Julizwilling am 26.02.2021, 8:53 Uhr

Aber zum Glück auch kein gerichtl. bestellter Betreuer (die haben meist nicht so die Lust und blockieren..also somit gut dass es keinen gibt).

Das ist völliger Quatsch. Wenn er nicht mehr kann, braucht er einen, ihr könnt übrigens auch die Betreuung übernehmen, es muss nicht ein hauptberuflicher Betreuer sein. Und auch bei den hauptberuflichen Betreuern gibt es solche und solche.
Aus beruflicher Erfahrung weiß ich, das Gerichte eh gerne ehrenamtliche Betreuer sprich Verwandte und Bekannte einsetzen, da sie günstiger sind.

Euer Vorhaben hört sich aber für mich so an, als ob ihr das Geld des Bekannten für die Kinder sichern wollt und ihn dann der Staat unterstützen soll.
Dieses Vorgehen finde ich 1. total daneben und 2. werden bei Notdürftigkeit oft Schenkungen zurückgefordert vom Staat.

Geht mit dem Bekannten zum Anwalt, lasst ein Testament aufsetzen und wenn er verstirbt erben seine Kinder, wenn er noch was übrig hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danke

Antwort von Laufente123 am 26.02.2021, 16:53 Uhr

Danke an alle
Interessanter Input

Ja, ich wurde von meinem Bekannten gefragt ob ich unterstützen und auch als Ansprechpartner für Ämter, etc. fungieren möchte. Bislang war es wie bei allen Ehepartnern, es gab keine offizielle Betreuung. Der Ehepartner hat halt einfach gemacht. Jetzt will der aber nicht mehr (Scheidung).

Ich bin aber nur privat gefragt worden. ich kläre gerade, was das bedeutet, wie so etwas läuft, was zu beachten ist, ... bevor ich zu-/absage. ich würde es kostenlos machen... einfach so... weil es wichtig ist in einem sozialen Umfeld, dass jeder jedem so weit hilft wie er kann.

Eines der Ämter/Beratungen hat aber sehr abgeraten von einer freiwilligen offiziellen Betreuung. Angeordnet wurde keine. Nicht notwendig.

Es gibt einige gesunde Erwachsene, die ihre Finanzen nicht immer allein regeln können, aber deswegen nicht gleich unter gerichtlich angeordneter Betreuung stehen. Es gibt auch einige, die mit Postident nicht klarkommen oder OnlineBanking. Die wurschteln halt rum, fragen ihre Nachbarn, Freunde, Bekannte, ... wer sich halt so findet. Es gibt so viele Paare, wo nur einer sich auskennt, der andere in dem Thema Finanzen/Steuern hilflos ist.
So viele gerichtliche Betreuer gibt es gar nicht, wie man dann bräuchte.


Und zum Thema Schenkung... Wie sich der weitere Lebensweg meines Bekannten gestaltet weiß niemand, aber die letzten 10 Jahren waren sehr hart für alle aus der Familie. Jetzt will er den Kindern was schenken, aber nicht jetzt. Weiß aber aufgrund der Krankheit nicht ob er in 5 Jahren noch handlungsfähig ist. Es ist alles möglich. Keine sinnvolle Prognose.

Wir Gesunden, die vermutlich noch 20 gesunde Jahre vor uns haben (keiner weiß es so genau) müssen/wollen an so was nicht denken. Wir können unsere Kinder noch länger begleiten. Und in manch einem Forum hier wird diskutiert, wieviel Geld man den Kindern für "nach der Ausbildung" (Wohnung, Hausbau) gibt... dabei weiß man doch selber noch gar nicht ob man bis zur Rente durchhält und wie sich die Rente gestaltet.


Zum Thema Beratung durch Fachanwalt, Finanzprofi, etc..... Man sollte sich auf so einen Termin immer sehr genau vorbereiten, sonst können die einem alles erzählen und tun es auch. Oft gar nicht aus Bosheit, sondern weil sie sich nicht vorbereitet haben oder lieber einem eine Geschichte erzählen anstatt ehrlich zuzugeben "weiß ich jetzt nicht, muss ich nachschauen".

Ich habe in meinem Leben schon so viele Beratungen erlebt, wo mir falsche Dinge erzählt wurden.. mal mit gemeiner Absicht... mal aus Unwissenheit.... Sei es Heizungsbauer, Arzt, Versicherungsmakler, Finanzberater, Steuerberater, Rentenversicherungshotline, KV Hotline, Finanzamt, .... Nobody is perfect.

Drum ist das Internet so geil.... auch das ist nicht perfekt und fehlerfrei.. aber der Input hilft ungemein.

Also somit
DANKE an alle!
Liebe Grüße
Laufente

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Danke

Antwort von taram am 27.02.2021, 10:33 Uhr

Bitte bedenken, Schenkungen können zurück gefordert werden... z.B. im Pflegefall

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danke, Taram, ist aber eigentlich allgemein bekannt

Antwort von Laufente123 am 28.02.2021, 21:40 Uhr

Danke, Ja, 10 Jahres Frist, etc.
Analog auch bei Tod/Erbe für die Steuer.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Schenkungen vor dem Empfänger zeitweise schützen?

Antwort von Anna3Mama am 03.03.2021, 10:43 Uhr

Er möchte die Kinder heute beschenken, nicht weil sie das Geld heute ausgeben sollen, sondern weil er befürchtet, dass er bis in 10 Jahren vom Staat leben muss und oder das Geld dann für Heimunterbringung herhalten muss und Schenkungen zurückgefordert werden können, wenn 10 Jahre noch nicht angelaufen sind.

"Sichern" kann man das Geld schon allein durch diese 10 Jahresfrist.

Den Kindern muss eben klipp und klar bewusst sein, dass das Geld nicht "sicher" ist, sondern innerhalb der Frist komplett zurück gefordert werden kann.

Also Konto eröffnen (natürlich mit dem Wissen der Kinder) Geld dort parken und klar machen, dass man möchte, dass es erst in 10 Jahren angefasst wird, ggf kann er ja auch vertraglich absichern, dass er selbst dieses Geld jederzeit zurückfordern könnte . Wenn er vorher stirbt, fließt das Geld auch wieder in die Erbmasse ein.

Wenn die Kinder dann anders handeln - aufgrund Volljährigkeit können sie das tun- haben sie eben im Fall des Falles Pech gehabt, wenn sie in 5 Jahren das verprasste Geld wieder aufbringen müssen, weil der Staat/die Erbengemeinschaft... die Hand aufhält.

Auf jeden Fall wäre es der ehrlichste Weg.

Wenn Du ihm hilfst, Gold zu kaufen, das dann irgendwo versteckt wird, machst Du Dich ggf selbst strafbar. Mithilfe zum Betrug ... o.ä.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Schenkungen vor dem Empfänger zeitweise schützen?

Antwort von As am 03.03.2021, 14:51 Uhr

Anna, darf man sich denn keinen Goldbarren kaufen und den dann im Küchenschrank lagern? Wieso Betrug?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Schenkungen vor dem Empfänger zeitweise schützen?

Antwort von Okypete am 04.03.2021, 14:20 Uhr

Erbrechtsanwalt....erstberatung kostet nur 190€ ...ich verstehe null wie an solcher stelle halbwissen zusammengetragen wird

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Schenkungen vor dem Empfänger zeitweise schützen?

Antwort von tonib am 04.03.2021, 15:28 Uhr

Das darf man, aber dann kann man natürlich keine staatlichen Hilfen beantragen, die im wesentlichen Mittellosigkeit voraussetzen.

Mir ist aber nicht ganz klar, ob das wirklich das Ziel ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Schenkungen vor dem Empfänger zeitweise schützen?

Antwort von Anna3Mama am 05.03.2021, 22:05 Uhr

Ich hatte das so verstanden, dass der Goldbarren auf die Seite gelegt wird, damit das Geld nicht auf dem Konto auftaucht und auch nicht als Vermögen angegeben wird.

Sonst wäre das Geld /der "Barren" ja genauso weg, wenn Harz4 oder Pflegeheim ansteht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Schenkungen vor dem Empfänger zeitweise schützen?

Antwort von Laufente123 am 06.03.2021, 14:00 Uhr

Tendenziell würde ich eher zur Bankberatung gehen.
Ein Erbrechtsanwalt kennt sich doch nicht zum Zugriffsschutz aus auf Geldanlagen angelegt auf den Namen einer dritten Person
oder mit Bankschließfächern oder mit Hinterlegung von Gold
Evtl. könnte man auch Geld in eine Versicherung stecken. Auch hier kennt sich der Erbrechtsanwalt nicht aus.

Also insofern --- erst mal das Internet befragen damit man nicht 190€ Erstberatung für nichts zahlt. Mal abgesehen vom zeitlichen Aufwand. Schwarmwissen ist viel wert!


Außerdem sind viele kaum interessiert an diesem Kleinkram und die Beratung ist somit oft nur halbherzig, sei es Steuerberater, Versicherungsmakler, Finanzberatung, Finanzamt, Rentenversicherungs-Serviceline, Ärzte, ...

Klar, die müssen auch schauen wie sie ihr Geld verdienen. Erstberatung ist nicht lukrativ.

Meine Erfahrung ist die:
* Bereite Dich vor
* Befrage das Internet
* Erstelle eine Fragenliste
* Rufe die Hotline an
* Wenn es immer dieselbe ist, rufe an verschiedenen Tagen an um verschiedene Berater an die Leitung zu bekommen.
* dort die Fragen stellen -> verschiedene Berater, teils widersprüchliche Antworten.
* So oft anrufen bis man eine Antwort bekommt, die stimmig ist bzw. die eine Mehrheit hat

Die Summe von ganz viel Halbwissen bringt am Ende oft mehr.
Zzgl. dass hier vielleicht auch ein Erbrechtsanwalt im Forum unterwegs ist, oder ein Finanzbeamter, oder oder oder


Meine Erfahrung:
Die Fachleute sind oft überfordert wenn ich mit ganz konkreten Fragen komme.
Einige kommen damit klar und geben dann offen zu, dass sie bestimmte Dinge erst noch nachschauen müssen. Andere werden grantig, weil sie sich ertappt fühlen? Nobody is perfect, aber manche haben damit echt ein Problem wenn man nachfragt.


Mein Bruder und ich kümmern uns um unsere Eltern. Ich bin der Typ, der nie mit der erstbesten Antwort zufrieden ist, sondern immer eine sinnvolle Erklärung erwartet.

Mein Bruder hat für unsere Eltern bei der KV angerufen um ihr Kontostand der Entlastungsbeträge (Pflege) zu erfahren und bekam eine Zahl genannt. Er rief mich glücklich an und teilte es mir mit. Meine Antwort "Passt nicht, zu wenig". Ich rief an, bekam diegleiche Antwort wie mein Bruder, hinterfragte dies und frage konkrekt nach Anzahl Monate und welche Jahre... und Schwupp war der Betrag 8*125€ höher, weil ja, oh wunder, wegen Corona die 2019er Beträge noch gar nicht verfallen sind. Bei der Gelegenheit auch noch ein Gespräch angefangen für was man denn diese Beträge verwenden kann und dabei erfahren, dass sie kumuliert und bei Pflegegrad 1 tatsächlich für körpernahe Leistungen einsetzen kann. Schwupp - Rechnungen in Höhe von 1.500€ eingereicht.

Die Leute, die immer mit der schnellsten und einfachsten Antwort zufrieden sind, sparen sich zwar Aufwand, aber verlieren unheimlich viel. Das kann im schlimmsten Fall sogar das Leben sein.

LG
Laufente

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Schenkungen vor dem Empfänger zeitweise schützen?

Antwort von taram am 07.03.2021, 11:39 Uhr

Du kannst nicht einfach so einen Goldbarren kaufen...wird alles registriert. Glaube, die 10 000 Euro Grenze wurde sogar auf 5000 Euro gesenkt, sprich, es wird dem Finanzamt gemeldet

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.