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Geschrieben von Ellert am 17.02.2020, 14:17 Uhr

Kündigung, Arbeitslos melden ?

Ich habe mal eine naive Frage
die mich nicht aber eine Bekannte betrifft.

Gekündigt ohne Grund (sagt sie) zu Ende März
über die Gewerkschaft läuft die Kündigungsschutzklage.
Muss man sich bei der Arge melden in solchen Fällen oder erst wenn die Klage abgewiesen wurde ?
Sie ist AE und würde ja quasi ohne Geld dastehen wenn das nicht durchgeht

dagmar

 
13 Antworten:

Re: Kündigung, Arbeitslos melden ?

Antwort von ohno am 17.02.2020, 14:31 Uhr

Kann ich nicht wirklich beantworten, aber zumindest müsste sie sich ja arbeitssuchend gemeldet haben müssen.

Ich gehe aber mal davon aus, das sie rechtlich auch dahingehend durch einen RA beraten wurde, der die Klage eingereicht hat.

VG ohno

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Re: Kündigung, Arbeitslos melden ?

Antwort von romankowitz am 17.02.2020, 17:18 Uhr

Man muss sich gleich melden!!!!!!

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das dachte ich auch

Antwort von Ellert am 17.02.2020, 19:01 Uhr

beruhigt mich
sie sagt das muss sie nicht denn sie klagt ja dagegen und sicht nicht was anderes.
ich weiss auch nicht wie so eine Klage ausgeht
sie ist seit mehreren Monaten immer mit anderen Dingen krank,
Mobbing in der Filiale ( Einzelhandel)
ich aus meinem Bauch kann mir nicht vorstellen dass man da überhaupt wieder zum Arbeiten hinmöchte bei Mobbing

dagmar

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Re: das dachte ich auch

Antwort von Felica am 17.02.2020, 21:23 Uhr

Sie muss schon wegen dem AA klagen. Und ja, sie muss sich dort melden und zwar innerhalb von wenigen Tagen. Die Klage spielt insofern keine Rolle. Ohnecdiese würde sie aber evtl kein ALG1 bekommen. Auch weil es wahrscheinlicher ist das sie eine Abfindung bekommen wird wegen Vergleich. Wiedereinstellung mag ja sein, dann hat sie bald die nächste Kündugung, dann mit Sicherheit rechtens.

Sie soll sich auf jeden Fall beim AA melden. Auch wegen Krankenversicherung und Rente.

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Re: das dachte ich auch

Antwort von Berlin! am 17.02.2020, 23:15 Uhr

Sie muß sich nach der Kündigung unverzüglich bei der zuständigen Stelle melden. Ob eine Klage anhängig ist, ist dabei völlig egal.

We die Klage ausgeht, kann ich Dir mit einer Wahrscheinlichkeit von etwa 95% sagen: mit einem Vergleich, in dem sie etwas bekommt und dafür der AG kündigen kann oder aber der AG erklärt, aus der Kündigung keine Rechte mehr herzuleiten, sie bekommt das Geld für die Zeit bis zu diesem Tag und muß wieder arbeiten.

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Re: Kündigung, Arbeitslos melden ?

Antwort von Kinderland am 18.02.2020, 13:28 Uhr

Beim AA melden
Wenn die Klage durchgeht, kann es sein das sie erhaltenes Geld Dann zurück geben muss

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beratungsresistent

Antwort von Ellert am 18.02.2020, 17:27 Uhr

nee müsse sie nicht
die steht garantiert am ersten ohne Geld da, ist eh schon in PI....

Aber weiter dumm gefragt wenn sie krankgeschrieben ist über den termin raus kann sie Arge sie ja nicht vermitteln
wird das dann auf hartz4 rauslaufen ?

dagmar

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Re: beratungsresistent

Antwort von Berlin! am 18.02.2020, 18:31 Uhr

Die Frage verstehe ich, glaube ich, nicht.

Also sie ist jetzt AU? Warum ist sie dann nicht vermittelbar? sie ist es vielleicht nicht sofort, aber doch nach dem ende der AU.
Abgesehen davon muß sie sich trotzdem dort melden, wenn sie Geld haben will.

Ihr (alter) AG zahlt nicht mehr, weil er ja gekündigt hat. Das Amt zahlt nicht, wenn sie sich nicht meldet.

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Re: Kündigung, Arbeitslos melden ?

Antwort von Badefrosch am 18.02.2020, 19:10 Uhr

Sie muss sich arbeitssuchend melden, sobald sie Kenntnis von der Kündigung hat.

Dann muss sie sich bemühen etwas neues zu finden unabhängig von der Klage ist es besser mehrgleisig zu fahren.

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AU seit Sommer

Antwort von Ellert am 18.02.2020, 20:25 Uhr

sie hatte im Sommer nen Unfall und ist seither krankgeschrieben
allerdings immer mit verschiedenen Ursachen so dass sie nie Krankengeld bekommen hat.
Man muss dazu sagen, sie ist im Handel tätig und hatte vor Jahren einen Überfall miterlebt und seither ist sie etwas "anders"
wll aber nicht zu einer Therapie--- anderes Thema.

Sie ist echt lieb aber lebt in der Welt in der sie sich nichts sagen lässt weil sie wenn man sie bestimmt anspricht sehr sich angegriffen und verletzt fühlt.
Sie sieht die Realität oft anders, so nun auch
sie ist zweifelsfrei der Ansicht dass sie den Prozess gewinnt und weiter da beschäftigt ist (obwohl krank?) und darum braucht sie auch nicht aktiv werden und sich irgendwo melden...
ich habs ihr nun nochmals gesagt, mehr kann ich auch nicht tun.
Aber Ihr habt mich in meiner Meinung bestärkt dass es eben ncht ok ist einfach abzuwarten

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Re: AU seit Sommer

Antwort von zweizwerge am 19.02.2020, 12:52 Uhr

"sie hatte im Sommer nen Unfall und ist seither krankgeschrieben
allerdings immer mit verschiedenen Ursachen so dass sie nie Krankengeld bekommen hat."

Na, da würde ich mich als Arbeitgeber auch sehr freuen und sie kündigen. Eher nett, dass der AG so lange gewartet hat. Spricht nicht für Mobbing... und wie soll sie denn gemobbt werden, wenn sie gar nicht zur Arbeit geht?

Naja, du hast es probiert, sie auf das Arbeitsamt hinzuweisen.

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ich bin nicht dabei

Antwort von Ellert am 19.02.2020, 19:53 Uhr

und halte die Schilderungen auch für einseitig
aber das Krankgeschriebensein ist Fakt, das bekomme ich ja mit

dagmar

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Oh je......

Antwort von Berlin! am 19.02.2020, 23:14 Uhr

.....wenn sie so lange AU ist, ohne dass ich jetzt Details kenne, dann könnte es im Prozess doch anders laufen. So eine krankheitsbedingte Kündigung kann, wenn gut begründet, durchgehen. Kommt auf viel an, Kannich so nicht sagen.

Na ja, Du kannst nicht mehr, als es ihr sagen.

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