Geschrieben von ginger1987 am 12.06.2019, 20:54 Uhr |
Lohnrückforderung im Beschäftigungsverbot weil Kind 5 Tage früher geboren wurde
Hallo an alle.
Habe auch im Rechtsforum bei Fr. Bader angefragt, aber möchte gerne mal die Schwarmintelligenz nutzen.
Habe heute Post von meinem AG erhalten mit einer neuen
Lohnberechnung und Lohnrückforderung.
Ich bin auf 450€ Basis angestellt, und war für einige Wochen bis zum Mutterschutz im Beschäftigungsverbot.
Mein Kind wurde 5 Tage vor dem berechneten Termin geboren.
Jetzt hat die Lohnbuchhaltung meine Mutterschutzfrist um diese 5 Tage nach vorne korrigiert und fordert für diesen Zeitraum den gezahlten Lohn zurück.
Ich kenne es nur so das "verpasste" Mutterschutztage immer einfach nach der Geburt angehangen werden.
Oder spielt es hier eine Rolle, weil ich im Beschäftigungsverbot war?
Wer weiß was?
Lg
Ginger1987
Re: Lohnrückforderung im Beschäftigungsverbot weil Kind 5 Tage früher geboren wurde
Antwort von Ani123 am 18.06.2019, 23:56 Uhr
Die 5 Tage vom Mutterschutz werden an die 8 Wochen wieder dran gehängt. Bedeutet, du hast nach der Geburt 8Wochen+5Tage Mutterschutz. Deine EZ läuft allerdings seit dem Tag der Geburt.
Warum dein AG das zurück setzen möchte verstehe ich nicht.
Steuerliche Absetzbarkeit von Bewerbungskosten
Resturlaub aus Vollzeitbeschäftigung sowie Urlaubsanspruch während der Elternzei
Darf ich meinen Garagenplatz "zweckentfremden"?
Kündigen wegen fehlender Kinderbetreuung
UPDATE - Zapfsäule ( unten)
Elterngeld nachträglich ändern.
Update zu 4mal von der Debitcard abgebucht
Pflegestufe
Partnermonate splitten & Elterngeld