Geschrieben von tonib am 22.05.2019, 12:35 Uhr |
Pflegestufe
Ist jemand von Euch schon einmal gegen eine Pflegestufeneinschätzung vorgegangen?
Wieviel Arbeit und Aufwand ist das?`
GGfs. mit Hilfe des Pflegenetzwerkes?
Re: Pflegestufe
Antwort von QueenMum am 22.05.2019, 13:19 Uhr
Was hast du denn zu beanstanden ? Du musste sobald dir der Bescheid vorliegt Einspruch/Widerspruch erheben. Leider ist der MDK ja von den Krankenkassen und diese wollen natürlich sparen. Ich würde es mal als sehr kräfte zehrend ansehen. Diese hier machen das z.B. https://www.familiara.de/widerspruch/
Versuche es.....
Antwort von CarWi am 22.05.2019, 16:46 Uhr
..ich kenne einige, die Erfolg hatten.
Bescheid durchlesen, auseinnanderpflücken und punktgenau widersprechen.
Lohnt sich va bei knappen Entscheiden.
Lg carmen
Re: Pflegestufe
Antwort von Badefrosch am 22.05.2019, 18:31 Uhr
Ja, zwangsläufig mehrfach.
Nach altem System mit den 3 Pflegestufen, inkl. Widerspruch.
Nach neuem System mit Pflegegrad, diesmal mit Unterstützung des VdK, inklusive Widerspruch und Klage.
Mein Mann hat jetzt Pflegegrad 1, somit bekommt er jetzt endlich die 4.000 Euro Zuschuß zum Umbau auf ein behindertengerechtes Bad, den Rest zahlt der Vermieter, da Aufwertung der Wohnung.
Re: Pflegestufe
Antwort von Ellert am 22.05.2019, 19:34 Uhr
huhu
wir haben die eins nur über den Anwalt bekommen, aber der Widerspruchsgutachter hat damals nicht in unserem Sinne entschieden.
Damals das problem war aber dass die mit Kindern wenig Erfahrung hatten... Heute geht das bedeutend leichter.
pflegestufen gibt es ja nichtmehr, nur noch diese Pflegegrade, hattet Ihr bei der Begutachtung den Pflegedienst dabei ?
dagmar
Re: Pflegestufe
Antwort von Sille74 am 22.05.2019, 19:58 Uhr
Ein bisschen Arbeits- und Zeitaufwand ist es schon, kann sich aber durchaus lohnen ...
Wie jemand anderes schon schrieb, musst Du als erstes fristgerecht Widerspruch einlegen gegen den Bescheid der Pflegekasse (aber das weißt Du bestimmt), auch wenn keine Rechtsbehelfsbelehtung draufsteht, was den Krankenkassen immer mal wieder passiert.
Dann schaust Du am besten im Internet nach einem "Pflegegradrechner" (findest Du z.B. auf der Webseite des VdK) und clickst da in den Modulen Deine Einschätzung an und lässt Dir dann den Pflegegrad ausrechnen. Wenn dann ein höherer Pflegegrad herauskommt als nach Einschätzung des MdK, kann Dein Widerspruch durchaus Aussicht auf Erfolg haben. In dem Fall "zerpflückst" Du dann bereits angeraten das Gutachten des MdK Punkt für Punkt (also dort, wo sich Deine und dessen Einschärzungen unterscheiden), in etwa so (als Beispiel): "Laut MdK-Gutachten kann XY noch überwiegend selbständig Treppen steigen. Dies ist so nicht zutreffend. XY ist beim Treppensteigen überwiegend unselbständig. Er/sie muss dabei immer gestützt und gesichert werden, um Stürze zu vermeiden. Beim Versuch, ohne Hilfe Treppen zu steigen, ist XY auch bereits tatsächlich mehrfach gestürzt, zuletzt erlitt er/sie in diesem Zusammenhang einen Oberschenkelhalsbruch (vgl. beigefügter Befundbericht des KH Z vom ...).
Viel Erfolg!
LG,
Sille
Re: Pflegestufe
Antwort von tonib am 23.05.2019, 11:04 Uhr
Vielen Dank, das ist schon einmal sehr hilfreich. Es gibt gar kein richtiges Gutachten, nur eine kurze Seiten zum Ankreuzen. Ich muss mich da ein bisschen mehr reinfuchsen, fürchte ich. Mein Kenntnisstand zum Thema ist noch nahe an Null.
Sille, danke schön für die Formulierungshilfen!
Seid Ihr privatversichert ?
Antwort von Ellert am 23.05.2019, 19:47 Uhr
huhu
wir bekommen das Gutachten nie, das muss wenn der behandelnde Arzt anfordern, da hat sich die Debeka sehr damit.
Ihr habt doch sicher den Bescheid über die Stufe bekommen,
ich würde die Frist zu wahren Wderspruch einlegen und schreiben zur Begründung forderst Du das Gutachten an.
dagmar
Re: Seid Ihr privatversichert ?
Antwort von Leena am 23.05.2019, 21:15 Uhr
Seltsam, ist das echt so unterschiedlich..?
Meine Mutter war auch privatversichert, aber von ihrer Versicherung habe ich letztes Jahr nach der Begutachtung ein x-seitiges Gutachten in kompletter Version bekommen.
ich bekomm es nicht
Antwort von Ellert am 23.05.2019, 22:58 Uhr
fand das schon imemr albern und dann kommt als begründung dass da ja was drinstehen könnte was uns schockt - lustig, der Gutachter redet mit einem, man weiss doch was Sache ist.
Mein Kinderarzt hat es dann immer angefordert und uns gegeben
auch da argumentiert dass er uns das dann ja schonend beibringen könnte ????
Manchmal fällt mir dazu nichts mehr ein
Wir haben lange schon die letzte Stufe, uns schockt nichtsmehr
dagmar
Re: Seid Ihr privatversichert ?
Antwort von tonib am 24.05.2019, 9:06 Uhr
Ja, die Person ist privatversichert (auch Debeka). Ich werde Widerspruch einlegen und das Gutachten anfordern.
Ich habe im Internet gesehen, dass es mehrere unabhängige kommerzielle Organisationen gibt, die Angehörige dabei unterstützen - hat einer von Euch schonmal mit so einer Organsation gearbeitet, z.B. "Pflegenetzwerk"?
Oh bei meinen Freunden....
Antwort von Ellert am 24.05.2019, 9:35 Uhr
--- mit denen habe ich viel Spass.
Wenn die die Argumente mit dem Gutachten bringen wie bei mir geh zum Hausarzt, der bekommt das Gutachten .
Auch geht das Gerücht dass der medizinische Dienst der privaten andere Vorgaben hat als die gesetzlichen, sprich eher ablehnen im Zweifel.
Wenn der Gutachter öfter kommt ( wie bei uns als die Stufe noch nicht lebenslang galt) hat der auch öfters berichtet er wisse nicht was er bei uns soll da würde nichts besser werden und immer schreibt er das rein und die schicken ihn erneut, mit dem Funken Hoffnung weniger zahlen zu müssen
dagmar
Bei der Debeka kannst du im eigentlichen Sinn keinen Widerspruch
Antwort von Silke11 am 24.05.2019, 11:53 Uhr
einlegen, da die Debeka keine Behörde ist und keine rechtsmittelfähigen Bescheide erteilt.. Man kann aber innerhalb von 4 Wochen begründen , warum man mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, dann prüfen sie erneut, also ähnlich wie beim Widerspruch. Man kann aber auch gleich vordem Sozialgericht klagen.
Wie man das Kind auch nennt, dann kommt nochmals ein Gutachter
Antwort von Ellert am 24.05.2019, 14:07 Uhr
war bei uns jedes mal so.
Klagen macht ja aber ehrlicherweise nur Sinn wenn man das Gutachten kennt
dagmar
Pflegeberatung
Antwort von Tai am 24.05.2019, 17:51 Uhr
Eine befreundete Ärztin, die selbst einmal teils beim MDK gearbeitet hat, hat mir die "compass Pflegeberatung" empfohlen, als ich für Onkel und Tante Hilfe und Unterstützung organisieren wollte.
Leider haben sich die beiden alten Narren quer gestellt und alles abgelehnt.
Insofern weiß ich nicht, wie hilfreich diese Pflegeberatung tatsächlich ist.
Re: Pflegestufe
Antwort von sternenfee75 am 24.05.2019, 21:25 Uhr
Bei dem Mann von meiner Mutter hatten sie auch nach mehreren Schlaganfällen erstmal jede Pflegestufe abgelehnt, meine Mutter hat dann einen Brief geschrieben mit verschiedenen Punkten, die ich ihr genannt hatte. Dann musste er nochmal da hin und bekam die Pflegestufe 1. somit könnte dann auch das Bad umgebaut werden, da er schon in der Wanne gestürzt war und jetzt eine Dusche hat.
Mittlerweile würde es auf Pflegegrad 2 geändert.
bei uns kamen die aber nicht vorbei
Antwort von Ellert am 24.05.2019, 22:56 Uhr
die haben nur am Telefon was erzählt...
dagmar
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