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Geschrieben von DerKeks84 am 20.06.2020, 20:44 Uhr

Mieterhöhung - Garten

Hallo Zusammen,

Vielleicht kann mir einer von euch helfen.
Unser Vermieter hat eine Erhöhung der Miete geplant. Er bewegt sich mit seiner Erhöhung auch im Rahmen des Mietspiegels, allerdings nur, wenn der „Garten“ mit bewertet wird. Und hier liegt meine Frage: im Mietspiegel steht „abgeschlossener Garten“. Was bedeutet das im rechtlichen Sinne? Unser „Garten“ besteht aus einer Wiese vor dem Haus. Ist zum privaten Garten bei uns im Haus (der, der zur Wohnung im Erdgeschoss gehört) nicht abgegrenzt und ist auch sonst nicht umzäunt (lediglich von den Gärten der anderen Häuser). Er wird auch fleißig als Durchgang der anderen Anwohner genutzt (Abkürzung vom Auto zu deren Häusern bzw Gärten) Wie ist abgeschlossen zu verstehen?

Lg
Rike

 
13 Antworten:

wir haben nie für den Garten Miete zahle müssem

Antwort von Ellert am 20.06.2020, 21:05 Uhr

unsere Miete hat sich imerm nach Wohnfläche berechnet, da wurde nur Terasse und Balkon anteilig gezählt, nie der Garten

dagmar

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Re: wir haben nie für den Garten Miete zahle müssem

Antwort von DerKeks84 am 20.06.2020, 22:08 Uhr

Bei uns geht es primär auch nach Wohnfläche. Aber dann kommen laut Mietspiegel noch Abzüge bzw Aufschläge. Abzüge bspw für das Baujahr und Lage und Aufschläge für mögliche Sanierungen oder aber Garten zur Mitbenutzung bei einem Mehrfamilienhaus. Beim Mietspiegel gibt es dann noch eine Spanne von -/+ 18%. Aber das ist nicht das eigentliche Problem. Wir finden der Garten ist nicht abgeschlossen und kann daher nicht berücksichtigt werden. Unser Vermieter jedoch schon und ein Garten bedeutet ein Aufschlag von 4%.

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wenn der Garten abgeschlossen ist dürft Ihr ihn ja einzäunen oder ?

Antwort von Ellert am 20.06.2020, 22:18 Uhr

und alleine für Euch nutzen oder wie ist das zu verstehen ?
Ggf mal beim Mieterbund nachfragen

dagmar

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Re: wenn der Garten abgeschlossen ist dürft Ihr ihn ja einzäunen oder ?

Antwort von DerKeks84 am 21.06.2020, 6:56 Uhr

Nein, ist gemeinschaftlich von allen Mietern zu nutzen.
Ja, Mieterbund ist noch eine Option

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Re: Mieterhöhung - Garten

Antwort von Alexa1978 am 21.06.2020, 7:29 Uhr

Ich gehe davon aus, der Garten steht nicht mit m2 im Mietvertrag? Dann zählt er auch nicht zum Mietobjekt. Der V darf Mehraufwand aber über die BK nachweisbar verrechnen.

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Re: Mieterhöhung - Garten

Antwort von DerKeks84 am 21.06.2020, 8:38 Uhr

Stimmt, im Mietvertrag steht keine Größe. Allerdings ist eine Mitbenutzung dort vermerkt.
Ich glaub jedoch, dass Problem nicht richtig rüber gekommen ist.
Unsere Mieterhöhung erfolgt auf Basis unseres im Ort gültigen Mietspiegels. Hier kann auf Basis der Größe, Lage und anderen Besonderheiten ein BasisPreis ermittelt werden. Hier hat der Vermieter dann eine Spanne von +\- 18% was rechtlich ok wäre. Was hier bei der Berechnung heraus kommt, kann der Vermieter als Preis für die Miete heran ziehen. Bei uns ist der Punkt mit dem „abgeschlossen“ Garten noch strittig. Ist der Garten wirklich abgeschlossen? Im Bild 2.4

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da steht auch Gemeinschaftsnutzung

Antwort von Ellert am 21.06.2020, 10:31 Uhr

Habt Ihr denn einen Garten den alle nutzen können ?
Abgeschossen könnte ggf auch bedeuten dass er nur von Hausbewohnern genutzt werden darf, also nicht Nacbarn da spielen.
Um wieviel geld gehts denn da bei Euch ? Wegen 20.- würde ich keinen Aufstand machen, bei 100.- es schon genauer prüfen lassen

dagmar

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Re: Mieterhöhung - Garten

Antwort von Summer80 am 21.06.2020, 10:42 Uhr

Also noch einmal zusammengefasst zum Verständnis: ihr habt keinen eigenen Garten. Es gibt einen Garten, der zur Erdgeschosswohnung gehört und der nur von diesen Mietern benutzt werden darf. Es gibt aber diese Grünfläche vor dem Haus, die von allen Mietern des Hauses als Gemeinschaftsgarten genutzt werden kann. Dieser Garten ist jedoch zur Straße hin nicht umzäunt, sodass auch Mieter anderer Häuser einfach über die Grünfläche drüber laufen und diese als Abkürzung nehmen?

Also grundsätzlich steht euch ein Gemeinschaftsgarten zur Verfügung, der in der Miete aufgeschlagen werden kann. Aber ihr könnt ihn nicht voll nutzen, weil fremde Leute ständig da drüber laufen. Habe ich das richtig verstanden? Dann würde ich das dem Vermieter so mitteilen. Ich würde ihn bitten, den Garten so abzugrenzen, dass fremde Menschen nicht darüber laufen. Denn so ist der Garten für euch nicht richtig nutzbar. Ich würde dem Vermieter einfach sagen, dass ihr die Mieterhöhung mit Garten gerne bezahlt, aber dafür der Garten dann bitte auch so eingezäunt werden soll, dass ihr ihn als Mieter der Immobilie auch richtig nutzen könnt.

Ich bin da jetzt kein Experte. Das ist lediglich meine persönliche Meinung, wie ich vorgehen würde. Ich würde mich nicht grundsätzlich dagegen stellen und sagen, dass ihr die Mieterhöhung aus dem und dem Grund nicht akzeptiert. Sondern einfach darum bitten, dass der Bereich, der dann jetzt mit aufgeschlagen wird, dann auch so eingefriedet wird, dass ihr ihn auch gut nutzen könnt. Da kommt ja dann auch noch hinzu, dass bestimmt Leute ihre Hunde dahin kacken lassen, wenn der Bereich nicht abgetrennt ist.

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Re: Mieterhöhung - Garten

Antwort von tweenky am 21.06.2020, 14:50 Uhr

Ich denke, dein Vermieter hat Recht. Es gibt einen Garten, der für euch und die anderen Mieter nutzbar ist. Damit hat er das Recht, x% mehr zu ortsüblichen Miete zu nehmen.

Es geht ja darum, ob ein solcher Garten vorhanden ist. Das wertet das Mietobjekt im Vergleich zu ähnlichen Mietobjekten auf und wird entsprechend im Mietspiegel bewertet.

LG

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Kann man so nicht sagen

Antwort von Berlin! am 21.06.2020, 15:04 Uhr

Es fehlen einige Angaben, ob das abschließend zu sagen.

Aber "abgeschlossener Garten" ist ein Garten, der zur alleinigen Nutzung eines Meters oder zur alleinigen Nutzung aller Mieter ist. Also ohne, das Wohnungsamt- oder Hausfremde Zugang haben.

Wie es bei Euch ist, kann man aber nur in Zusammenhang mit dem Mietvertrag sagen.
Auch die Überprüfung einer Mieterhöhung ist nicht so ganz einfach, dafür braucht es schon etwas Erfahrung und Wissen. Also Respekt, wenn Du das selbst überprüfen kannst. Dann wundert mich aber die Frage...

Also vielleicht doch besser mal zum Mieterverein gehen.

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Re: Kann man so nicht sagen

Antwort von DerKeks84 am 21.06.2020, 18:19 Uhr

Danke für die Info. Nein, komplett alleine funktioniert es nicht-sieht man ja an der Frage. Aber alle anderen Punkte sind unstrittig und die hätten wir auch so angegeben. Die Erhöhung an sich ist auch ok, aber die Art und Weise unseres Vermieters ist unter aller Kanone und da versucht man schon gegen zu halten. Manche Punkte kann man einfach beantworten (Stichwort Entfernungen, die gibt man bei Google ein), andere aber nicht. Wir werden uns jetzt an den Mieterverein wenden. Haben noch bis Ende August mit der Antwort Zeit.

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Da hilft nur beraten lassen - hier ist alles Spekulation

Antwort von Ellert am 22.06.2020, 8:57 Uhr

Aber abgesehen von allem anderen würde ich eher Büsche pflanzen als ständig andere in den Garten latschen zu lassen als Duchgang oder Hundeklo...
soll er mal machen oder einen Zaun hin

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Re: Mieterhöhung - Garten

Antwort von Silvia3 am 23.06.2020, 16:28 Uhr

Da steht abgeschlossener Garten zur Mitbenutzung. Wenn der Garten von mehreren Mietern genutzt wird ist das immer noch mit einem Aufschlag von 4 % zu bewerten. Abgeschlossen bedeutet m.E., dass er nur von Hausbewohnern benutzt wird, nicht aber als Durchgang für nicht zum Haus gehörende Personen zugänglich ist, z. B., um von Haus A über Garten von Haus B zu den Garagen von Haus A zu gelangen.

Silvia

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