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Geschrieben von DerKeks84 am 20.06.2020, 20:44 Uhr

Mieterhöhung - Garten

Hallo Zusammen,

Vielleicht kann mir einer von euch helfen.
Unser Vermieter hat eine Erhöhung der Miete geplant. Er bewegt sich mit seiner Erhöhung auch im Rahmen des Mietspiegels, allerdings nur, wenn der „Garten“ mit bewertet wird. Und hier liegt meine Frage: im Mietspiegel steht „abgeschlossener Garten“. Was bedeutet das im rechtlichen Sinne? Unser „Garten“ besteht aus einer Wiese vor dem Haus. Ist zum privaten Garten bei uns im Haus (der, der zur Wohnung im Erdgeschoss gehört) nicht abgegrenzt und ist auch sonst nicht umzäunt (lediglich von den Gärten der anderen Häuser). Er wird auch fleißig als Durchgang der anderen Anwohner genutzt (Abkürzung vom Auto zu deren Häusern bzw Gärten) Wie ist abgeschlossen zu verstehen?

Lg
Rike

 
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