von Mutti69 am 17.03.2019, 9:58 Uhr |
Mutterschaftsgeld
Arbeitnehmerinnen, die geringfügig beschäftigt oder privat krankenversichert sind, erhalten vom Bundesversicherungsamt ein reduziertes Mutterschaftsgeld von einmalig höchstens 210 Euro. Das ALG2 hingegen läuft regulär weiter, die Zahlungen fließen regulär.
Ob das in Kombination (2 kleine Putzstellen) + Aufstockung auch so ist, sollte deine Integrationsfachkraft im JobCenter dir sagen/oder recherchieren können.
- Mutterschaftsgeld - Jalelu2019 16.03.19, 22:27
- Re: Mutterschaftsgeld - Mutti69 17.03.19, 9:58
Schwanger, statt Arbeit in der Pflege- im Büro
Mutterschutz - wann letztes Gehalt - Zahlung Krankenkasse
Elterngeld und Elternzeit
Arbeitsvertrag läuft aus - Urlaubsanspruch, Überstunden etc.
Elterngeld nachträglich, zweite SW
BV und Elterngeld 2. Schwangerschaft ???
"Wegen einer außerordentlich großen Anzahl von Nachfragen...
Umgangsrecht
Eine Horrorgeschichte der Vermieterei-gsD nicht meine