Finanzen, Recht und Versicherung

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von Mutti69  am 17.03.2019, 9:58 Uhr

Mutterschaftsgeld

Arbeitnehmerinnen, die geringfügig beschäftigt oder privat krankenversichert sind, erhalten vom Bundesversicherungsamt ein reduziertes Mutterschaftsgeld von einmalig höchstens 210 Euro. Das ALG2 hingegen läuft regulär weiter, die Zahlungen fließen regulär.

Ob das in Kombination (2 kleine Putzstellen) + Aufstockung auch so ist, sollte deine Integrationsfachkraft im JobCenter dir sagen/oder recherchieren können.

 
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